Bundesrat stimmt über Verlängerung von Corona-Sonderregelungen ab

Im Rahmen einer umfangreichen Agenda beschäftigt sich der Bundesrat am Freitag, 26.03.2021, mit einigen Tagesordnungspunkten aus dem Sozialrecht.

Unter anderem stimmt der Bundesrat über einen Bundestagsbeschluss zur Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ab. Das Gesetz verlängert die Geltungsdauer von Covid-19-Sonderregelungen über den 31. März hinaus. Auch die Sonderregelungen für den Pflegebereich gelten weitere drei Monate.  

Der Beschluss bietet außerdem den rechtlichen Rahmen dafür, welche Personengruppen wann geimpft werden sollen und wie im Fall einer beschränkten Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Impfstoffen vorgegangen werden soll.

Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet

Auch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts steht am Freitag zur abschließenden Abstimmung auf der Agenda. Ziel der Reform ist das selbstbestimmte Handeln des Betreuten. Er soll mit seinen Rechten im Zentrum stehen. Das Verhältnis von Vormund und Pflegeperson werden geregelt, die Rechte der Pflegeperson gestärkt.

Abgestimmt wird außerdem über das „Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes“ (Lesen Sie hierzu: Bundestag: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum | WALHALLA Fachverlag). Kinder und Jugendliche sollen dadurch im Internet vor Gefahren wie Cybermobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen geschützt werden.

Kinderrechte in der Verfassung verankern

Debattieren wird der Bundestag am Freitag auch über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen (Lesen Sie hierzu: Grundgesetz: Koalition einigt sich auf Verankerung von Kinderrechten | WALHALLA Fachverlag). Damit würden zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Rechte von Kindern in der Verfassung verankert werden. Der Bundesrat wird zum Gesetzentwurf Stellung nehmen, bevor der Bundestag darüber entscheidet.