Bausparen, Riestern, Vermögen sichern

Nicht nur Berufseinsteiger sollten sich mit der eigenen Vorsorge − insbesondere im Alter − auseinandersetzen. Auch wer schon einige Jahre berufstätig ist oder eine eigene Familie gründen will, sollte mit Hilfe eines Beratungsgesprächs die eigenen Finanzen und Anlageformen prüfen.

Bausparvertrag

Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen jährlich mindestens 50 Euro auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Die Höhe der Prämie beträgt 8,8 Prozent. Gefördert wird ein Sparbetrag von maximal 512 Euro (1 024 Euro bei verheirateten/verpartnerten Personen). Dies entspricht einer jährlichen Prämie über 45,06 Euro (90,11 Euro bei verheirateten/verpartnerten Personen). Die Einkommensgrenzen (maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres) liegen bei 25 600 Euro für ledige bzw. bei 51 200 Euro für verheiratete/verpartnerte Personen. Bei erfolgreicher Zusage wird die Prämie vom Finanzamt an die Bausparkasse überwiesen und dem Bausparkonto gutgeschrieben.

Vermögenswirksame Leistungen

Wenn ein Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen (VwL) zahlt, werden diese direkt auf den Sparvertrag überwiesen. Anlageformen sind neben Bausparen auch Bank- oder Fondssparen sowie die Anlage in Versicherungen und Betriebliche Altersvorsorge. Für das Sparen von VwL wird jeder Arbeitnehmer, der unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, vom Staat belohnt:

Bei Bausparverträgen beträgt die Arbeitnehmersparzulage jährlich 9 Prozent auf maximal 470 Euro Eigensparleistung, insgesamt also 43 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf nicht höher als 17 900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35 800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern liegen.

Bei Aktienfonds beträgt die Arbeitnehmersparzulage jährlich 20 Prozent auf maximal 400 Euro Eigensparleistung, insgesamt also 80 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf nicht höher als 20 000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40 000 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern liegen. Die Arbeitnehmersparzulage wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt.

Riester-Rente/Eigenheimrente (Wohn-Riester)

Die Riester-Rente ist eine ergänzende Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Riester-Renten sind vom Anrechnungsverfahren beim Bezug von Arbeitslosengeld II befreit und somit Hartz IV-sicher. Riester-Förderung können Arbeitnehmer, Beamte oder Selbstständige mit Pflichtbeiträgen, die in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzahlen, nutzen. Es handelt sich um privatrechtliche Verträge, die mit staatlichen Leistungen gefördert werden. Die Zulage beträgt 154 Euro. Zusätzlich gibt es 185 Euro Kinderzulage für jedes bis 2008 geborene Kind. Für nach 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage sogar 300 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig eine Sonderzulage von 200 Euro. Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen jährlich vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens jedoch 60 Euro, als Sparbetrag eingezahlt werden. Wer weniger einzahlt, erhält die Zulage anteilig. Im Rahmen der Steuererklärung können jährliche Sparleistungen zur Riester-Rente bis maximal 2 100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Seit 2008 gibt es den sogenannten „Wohn-Riester“. Es handelt sich um einen Bausparvertrag, auf den Sparer dieselben Zulagen wie bei einer klassischen Riester-Versicherung erhalten. Der Erwerb der eigenen vier Wände als Altersvorsorge soll somit gefördert werden.

Praxis-Tipp:

Begleitend sollten rechtliche, medizinische und testamentarische Maßnahmen getroffen werden, damit alle finanziellen Vorkehrungen selbst in schwierigen Zeiten den Wünschen des Sparenden entsprechen. Zum Beispiel können Sie mit einer Vorsorgevollmacht dafür sorgen, dass Ihre Familie im Notfall Zugriff auf angespartes Vermögen erhält.