Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze
Mitarbeiterrechte - Mitarbeiteransprüche
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
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Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers.
Die zur Verfügung stehenden Vorschriften:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG, Auszug)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Auszug)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Gewerbeordnung (GewO, Auszug)
- Heimarbeitsgesetz (HAG)
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Lastenhandhabungsverordnung
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
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Nutzen Sie jetzt den neuen Online-Dienst von WALHALLA um Ihren Mitarbeitenden die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze digital und stets aktuell zugänglich zu machen. Nach dem Kauf erhalten Sie von unserem Kundenservice einen für Ihr Unternehmen individuellen Link. Diesen können Sie im Intranet ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Bitte halten Sie bei der Bestellung die IP-Adresse Ihres Unternehmens bereit.
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