Keine Waffenerlaubnis bei AfD- „Flügel“- Mitgliedschaft

Das VG Köln entschied in seinem Urteil vom 8. September 2022, dass der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds des „Flügels“, eine Gruppierung innerhalb der AfD, rechtmäßig ist.

Grundsatz des Waffenrechts: Erlaubnis nur bei Zuverlässigkeit

Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist nach § 45 Abs. 2 WaffG zu widerrufen, wenn Tatsachen, die nach der Erteilung der Erlaubnis eingetreten sind, eine gedachte Neu-Erteilung der Erlaubnis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr tragen würden.

Häufigster Grund für den Widerruf der Erlaubnis ist die nachträgliche Unzuverlässigkeit im Sinn des § 5 WaffG des Inhabers der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit hat viele Ausprägungen. Seit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz bedarf es für die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinn des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG keiner nachgewiesenen individuellen verfassungsfeindlichen Betätigung des Betroffenen mehr, ausreichend ist nun schon die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung.

Verfassungsfeindlichkeit des „Flügels“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte im März 2020 den „Flügel“ als Verdachtsfall und gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Formal wurde „der Flügel“ im April 2020 wieder aufgelöst.

Der „Flügel“ war zwar keine satzungsgemäße offizielle Teilorganisation der AfD, doch war er ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Mitgliedern der AfD, dessen Organisation und Willensbildung von seinen Mitgliedern als verbindlich angesehen wurde. Daher stufte das Gericht den „Flügel“ als Vereinigung im Sinn des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) WaffG ein.

Der Kläger gegen den Widerruf der Waffenerlaubnis war Parteimitglied der AfD und unterzeichnete im März 2015 die sog. „Erfurter Resolution“, die selbsternannte Gründungsurkunde des „Flügels“. Dies sei nach Auffassung des Gerichts ausreichend, um die Mitgliedschaft in einer Vereinigung festzustellen.

Quellen:

https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/28_22092022/index.php

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verwaltungsgericht-koeln-20k308021-afd-fluegel-mitglied-waffenrecht-erlaubnis-zuverlaessigkeit-verfassungswidrig/