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Einigung in TV-L Tarifrunde erzielt

Durchbruch in Verhandlungen

Vom 11. bis 14. Februar 2026 fand die dritte Verhandlungsrunde im Tarifstreit der Länder statt. Dabei konnten sich die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) auf einen Kompromiss verständigen.

Das Einigungspapier sieht eine Laufzeit von 27 Monaten vor und gilt bis zum 31. Januar 2028. Zu den wesentlichen Entgeltregelungen des Tarifabschlusses:

Erhöhung der Tabellenentgelte und Zulagen

Der Tarifkompromiss sieht eine Anhebung der Tariflöhne in drei Schritten vor: Zum 1. April 2026 erhöhen sich die Gehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro.
Ab dem 1. März 2027 werden die Entgelte um weitere 2,0 Prozent angehoben und zum 1. Januar 2028 erfolgt eine lineare Erhöhung um weitere 1,0 Prozent.
Sonstige dynamisierte Entgeltbestandteile erhöhen sich ab dem 1. April 2026 um 2,82 Prozent, ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.

Hochrechnung der neuen Entgelttabellen

Anhand der vereinbarten Erhöhungsschritte finden Sie nachfolgend die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen:
Die neuen Entgelttabellen für die Beschäftigten der Länder finden Sie hier
Die neuen Entgelttabellen für die Pflegekräfte der Länder finden Sie hier
Die neuen Entgelttabellen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder finden Sie hier

Anhebung von Zulagen

Über eine Zulagenerhöhung können sich Tarifbeschäftigte freuen, die im Schichtdienst arbeiten. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit erhöht sich zum 1. Juli 2026 auf 200 Euro monatlich, die Zulage für ständige Schichtarbeit wird zeitgleich auf 100 Euro monatlich angehoben.

Ebenso werden zum 1. Juli 2026 die Zulagen für nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern angehoben; für ständige Wechselschichtarbeit auf 250 Euro monatlich und für ständige Schichtarbeit auf 100 Euro monatlich.

Überstunden

Die Tarifeinigung sieht eine Neuregelung zu Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit vor.

Ab dem 1. Juli 2026 wird die tarifliche Bestimmung zu Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit neu gefasst. Als Überstunden nach dem Tarifvertrag gelten künftig sowohl ungeplante Überstunden, die über die im Schichtplan festgelegten Arbeitsstunden angeordnet worden sind, als auch geplante Überstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit vorgesehen sind.
Auch bei Teilzeitbeschäftigten können dann im Rahmen von Schicht- und Wechselschichtarbeit (ggf. zuschlagspflichtige) Überstunden entstehen.

Bewertung der Tarifpartner

Für Andreas Dressel, Vorsitzender und Verhandlungsführer der TdL, zeigen die Tarifpartner mit dem Kompromiss gesamtstaatliche Verantwortung in Hinblick auf die Kassenlage der Länder. Mit der Laufzeit von 27 Monaten haben die Bundesländer Planungssicherheit gewonnen. 

ver.di-Vorsitzender Frank Werneke erklärte, mit der Tarifeinigung im Länderbereich werde mit der Tariflohnentwicklung gegenüber Bund und Kommunen Schritt gehalten. Im April 2025 wurde für Beschäftige, die unter den TVöD fallen, eine Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Schritten um insgesamt 5,8 Prozent beschlossen.

Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten von Ländern und Kommunen

Vor allem für die Gewerkschaft dbb ist aktuelle Tarifrunde noch nicht endgültig abgeschlossen. dbb-Vorsitzender Volker Geyer hat im Rahmen der Pressekonferenz zum Verhandlungsabschluss die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen gefordert.

Die Mehrkosten sind von der Arbeitgeberseite wie folgt beziffert worden: Der erzielte Tarifkompromiss kostet den Ländern alleine im Tarifbereich etwa 4,11 Milliarden Euro. Bei einer inhaltsgleichen Übernahme auf den Bereich der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen belaufen sich zusätzlichen Ausgaben auf 12,34 Milliarden Euro.

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