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Bundeswehr-Fahrlehrer verliert dienstliche Fahrlehrerlaubnis wegen Reichsbürger-Äußerungen

Ein Fahrlehrer der Bundeswehr verlor seine dienstliche Fahrlehrerlaubnis, weil er die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze nicht anerkannte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Bundeswehr.

Der Mann war Soldat auf Zeit und bildete bei der Bundeswehr Fahrschüler aus. Im Jahr 2022 wurde er wegen Urkundenfälschung verurteilt. Er hatte ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt, um eine Covid-19-Impfung vorzutäuschen. Außerdem weigerte er sich, Befehle zur Impfung zu befolgen. In mehreren Schreiben behauptete er, die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden seien lediglich „Firmen“. Das Grundgesetz und andere Bundesgesetze seien nicht mehr gültig. Deutschland stehe weiterhin unter Besatzungsrecht.

Die Bundeswehr entzog ihm daraufhin die dienstliche Fahrlehrerlaubnis. Sie hielt ihn nicht mehr für geeignet, Fahrschüler auszubilden. Ein Fahrlehrer müsse schließlich die geltenden Verkehrsregeln erklären und selbst als Vorbild auftreten. Der Soldat wehrte sich gegen die Entscheidung. Er erklärte, er habe solche Aussagen nie gegenüber Fahrschülern gemacht. Die Verurteilung wegen des gefälschten Impfbuchs habe außerdem nichts mit seiner Tätigkeit als Fahrlehrer zu tun. Später deutete er an, dass möglicherweise seine Schwester die beanstandeten Schreiben verfasst habe.

So hat das Gericht entschieden

Der Antrag des Soldaten blieb ohne Erfolg. Das Gericht hielt den Entzug der Fahrlehrerlaubnis für rechtmäßig. Nach Ansicht des Gerichts musste ein Fahrlehrer zuverlässig sein. Er musste seine Schüler gewissenhaft ausbilden und ihnen die geltenden Verkehrsregeln vermitteln.

Der Soldat hatte jedoch wiederholt erklärt, dass er die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze nicht anerkannte. Deshalb bestand nach Ansicht des Gerichts die Gefahr, dass er auch im Unterricht Zweifel an der Gültigkeit der Verkehrsregeln äußern könnte. Es spielte keine entscheidende Rolle, dass er sich bisher nicht entsprechend gegenüber Fahrschülern geäußert hatte. Seine Schreiben zeigten, dass er bereit war, seine Ansichten auch gegenüber Behörden und anderen Personen zu vertreten.

Das Gericht glaubte nicht, dass die Aussagen ohne Wissen oder Zustimmung des Soldaten von seiner Schwester stammten. Der Soldat hatte im Verfahren behauptet, die betreffenden Schreiben seien möglicherweise von seiner Schwester verfasst worden oder zumindest ohne sein Zutun entstanden. Konkrete Belege dafür konnte er jedoch nicht vorlegen. Er hatte sich zudem nicht klar und eindeutig von den Inhalten distanziert. Außerdem hatte er die entsprechenden Ansichten mehrfach und über einen längeren Zeitraum selbst vertreten.

Das Gericht sah darin typische Vorstellungen eines „Reichsbürgers“. Der Soldat bestritt grundsätzlich die Existenz und die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer staatlichen Stellen.

Das Gericht berücksichtigte zusätzlich die Verurteilung wegen des gefälschten Impfbuchs. Sie zeigte nach Ansicht des Gerichts, dass der Soldat bereit war, sich zu seinem eigenen Vorteil über geltende Regeln hinwegzusetzen. Für einen Fahrlehrer der Bundeswehr war dies besonders wichtig. Er bildete nicht nur Fahrschüler aus, sondern hatte während der Ausbildung auch eine Vorbildfunktion.

Der Soldat blieb weiterhin bei der Bundeswehr

Der Entzug der Fahrlehrerlaubnis war nach Ansicht des Gerichts nicht unverhältnismäßig. Der Mann verlor dadurch nicht seinen Status als Soldat. Er durfte lediglich nicht mehr als Fahrlehrer der Bundeswehr eingesetzt werden. Eine spätere Neuerteilung der Fahrlehrerlaubnis blieb grundsätzlich möglich.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht vom 21.05.2026 (BVerwG 1 WB 34.25)

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