Änderung der Pass- und Personalausweisverwaltungsvorschrift beschlossen

Bundesregierung beschließt weitere Entbürokratisierung und Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen. Die Beantragung von Ausweisdokumenten wird bundeseinheitlich komfortabler.

Die Bundesregierung hat am 27.03.2024 die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift“ beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir machen das Leben einfacher und digitaler. Wir ersparen Bürgerinnen und Bürgern mühsame Wege zum Amt. Und wir ersparen manchen das böse Erwachen kurz vor dem Urlaub, dass der Pass abgelaufen ist. Künftig erhalten Bürgerinnen und Bürger auf Wunsch per Mail Erinnerungen an den Ablauf ihrer Dokumente."

Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Schritte zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (BGBl. I Nr. 271) auch in den Verwaltungsvorschriften umgesetzt.

Durch die Regelungen werden die im Folgenden genannten Erleichterungen umgesetzt:

Entbürokratisierung der Pass- und Ausweisbeantragung für Neubürger: Personen, die eingebürgert werden, sollen einfacher Pass- und Ausweisdokumente beantragen können.
Digitalisierung der biometrischen Datenerfassung: Die Pflicht zur Vorlage eines papierbasierten Passbilds entfällt Ende April 2025. Dazu werden detaillierte Regelungen für Selbstbedienungsstationen in Behörden eingeführt, die eine medienbruchfreie digitale Erfassung biometrischer Daten (wie Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) ermöglichen.
• Postalische Direktzustellung von Reisepässen und Personalausweisen: Ab Mai 2025 können Reisepässe und Personalausweise direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person verschickt werden.
• Erinnerungsservice per E-Mail: Antragstellende können künftig eine E-Mail-Adresse hinterlegen. Dadurch können sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Ausweisdokumente an die Neubeantragung erinnert werden.
• Vereinfachung der Ausstellung digital erzeugter Änderungsaufkleber: die Ausstellung von digital erzeugten Änderungsaufklebern wird vereinfacht, indem die Verpflichtung einer behördlichen Unterschriftsleistung und Datumsangabe entfällt.

Quelle:

Bundeskabinett – Ergebnisse (bundesregierung.de)

BMI - Presse - Einfacher und schneller zum neuen Ausweis oder Pass (bund.de)