Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2025/II digital

Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2025/II digital

Mitarbeiterrechte - Mitarbeiteransprüche
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

Preis auf Anfrage
Bestellnummer: 1495600
Auflage: 1
Erscheinungstermin: November 2024
Größe in KB: 2300 (zzgl. Wasserzeichen)
Kopierschutz: Wasserzeichen
Die individuelle Digitallösung für Ihr Unternehmen In Deutschland müssen Beschäftigte die...

Die individuelle Digitallösung für Ihr Unternehmen

In Deutschland müssen Beschäftigte die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets in aktueller Fassung nachlesen können. Am einfachsten ist dies mit den Aushangpflichtigen Gesetzen digital möglich. Das praktische E-Book im PDF-Format kann sofort auf den Server gestellt oder im firmeninternen Intranet veröffentlicht werden.

Damit können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit und ortsunabhängig auf die Arbeitsschutzgesetze zugreifen – ideal gerade auch für das vermehrte Arbeiten im Homeoffice.So erfüllen Sie nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht, sondern vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers.

Sie haben mehrere Mitarbeiter an einem oder verschiedenen Standorten?

Profitieren Sie von unseren günstigen Lizenzmodellen. Kontaktieren Sie uns direkt, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Aushangpflichtige Gesetze digital

So funktioniert es

Sobald Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestellbestätigung. Die aktuelle PDF-Datei der Aushangpflichtigen Gesetze digital wird Ihnen anschließend bequem per E-Mail zugeschickt. Künftig erhalten Sie einmal pro Jahr die aktuelle Ausgabe automatisch per E-Mail zugeschickt. So steht Ihnen jederzeit die neueste Version zur Verfügung und Sie erfüllen Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Beschäftigten.

Die zur Verfügung stehenden Vorschriften:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG, Auszug)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Auszug)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Gewerbeordnung (GewO, Auszug)
  • Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)

Alle Fakten zur Aushangpflicht

Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?

Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.

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Vorteile der Digitallösung im Abonnement

  • Gesetzliche Aushangpflicht: Allen Mitarbeitern wird der gesetzlich vorgeschriebene Zugang ermöglicht. Dies ist auch im Homeoffice wichtig.
  • Rechtssicher: Erfüllen Sie Ihre Aushangpflicht automatisch. Sie erhalten immer die aktuelle Ausgabe – mindestens einmal im Jahr. Sie müssen die PDF nur noch in ihr Intranet stellen.
  • Sie sparen Zeit und Geld: Dank Jahres-Abonnement bezahlen Sie nur einmal – egal wie viele wichtige Gesetzesänderungen erfolgen. Weitere Bestellvorgänge entfallen, da Sie die neue Auflage immer sofort von uns zugeschickt bekommen.

Hinweis zur Bestellung von E-Books

Erworbene E-Books können Sie nach Abschluss der Bestellung über den geschützten Kundenbereich mit Ihren Login-Daten auf www.walhalla-online.de abrufen. Beim Kauf von E-Books sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Dateien auf Ihren Computer zu übertragen und durch Sicherungsmaßnahmen zu schützen.

Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen und von uns mit Ihrem Namen und Ihren Kundeninformationen signiert werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nur erlaubt, wenn eine gesonderte Lizenzvereinbarung vorliegt. Sollten Sie an einer Mehrplatzlizenz interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA Kundenservice unter 0941 5684-0 oder WALHALLA@WALHALLA.de.

Weitere Informationen zu unseren E-Books finden Sie in unserem Service-Bereich.

Systemvoraussetzungen

  • Aktuelles Lesegerät oder Computer mit PDF-Reader

Änderungen in der Ausgabe 2025/II

Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ab 1. Mai 2025:

  • Elternzeit kann für Geburten ab 1. Mai 2025 per E-Mail beantragt werden.
  • Geburtsurkunde muss nicht mehr im Original eingereicht werden – ein automatisierter Datenabruf ist möglich.
  • Selbstständige werden bei Krankentagegeld den Angestellten gleichgestellt.
  • Keine Einkommensprüfung mehr bei bestimmten Verschiebungen des Bemessungszeitraums (z. B. bei Krankheit, Mutterschutz).
  • Für im Ausland lebende Eltern wird die Elterngeldberechnung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angepasst.

Änderungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab 1. Juni 2025:

Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten werden künftig nach Schwangerschaftswochen (SSW) gestaffelt:

  • Ab der 13. SSW: 2 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 17. SSW: 6 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. SSW: 8 Wochen Mutterschutz

Während dieser Fristen besteht ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, die betroffene Frau erklärt sich ausdrücklich bereit, zu arbeiten.

Frauen müssen sich nicht mehr ärztlich krankschreiben lassen, um Anspruch auf Schutzfristen und Leistungen zu erhalten. Sie haben automatisch Anspruch auf Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist.

Der bereits bestehende viermonatige Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche bleibt bestehen und wird durch die neuen Mutterschutzfristen ergänzt.

Bei Totgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche gilt weiterhin eine einheitliche Mutterschutzfrist von 14 Wochen. Ein Verzicht auf diese Schutzfrist ist frühestens ab der dritten Woche nach der Entbindung und nur mit ärztlichem Attest möglich.

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