Seminar Gleichstellungsaspekte im Arbeits- und Tarifrecht

Seminar Gleichstellungsaspekte im Arbeits- und Tarifrecht

Referentin:
600,00 € *
Früh buchen lohnt sich: 100,00 € Ersparnis bis 18.12.2024
Regulärer Seminar-Preis 700,00 €

inkl. MwSt.

Termin:

Seminar-Nummer: SW10469 In der täglichen Praxis werden Gleichstellungsbeauftragte...

Seminar-Nummer: SW10469

In der täglichen Praxis werden Gleichstellungsbeauftragte vielfach mit arbeits- und tarifrechtlichen Fragestellungen konfrontiert – sei es bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen oder bei sonstigen Stellenbesetzungen, sei es bei der Zuweisung von Tätigkeiten, bei Arbeitszeitmodellen oder auch bei Abmahnungen oder Kündigungen. Stets muss die Gleichstellungsbeauftragte die sich daraus ergebenen Gleichstellungsaspekte im Blick haben und diese ggf. einfordern.

Aus dem Seminarinhalt

Kleine Rechtsquellenlehre

  • Arbeitsrecht in der Rechtsordnung; Abgrenzung zum Tarifrecht
  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Abschluss des Arbeitsvertrages

  • Gleichstellungsaspekte im Stellenbesetzungsverfahren
  • Allgemeine tarifliche Regelungen zum Arbeitsvertrag, z. B. Schriftlichkeit, Nebenabreden, Probezeit

Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, z. B.

  • Ausübung des Direktionsrecht
    • Gleichstellungsaspekte bei Zuweisung von Tätigkeiten usw.
  • Entgelt und Eingruppierung
  • Arbeitspflicht, z. B.
    • Wie „gut“ muss gearbeitet werden?
  • Arbeitszeit
    • Schutzrechte
    • Arbeitszeitreduzierung und Arbeitszeitmodelle
  • Fürsorgepflichten der Arbeitgeberorganisation
    • Schutz der physischen und psychischen Gesundheit
    • Erkrankung im Arbeitsverhältnis: Blick auf das betriebliche Eingliederungsmanagement
    • Besonderer Schutz behinderter Menschen

Beendigung des Arbeitsvertrages, z. B.

  • Befristung
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Zeugnis

Bei allen Themen wird ein besonderer Blick auf Gleichstellungsaspekte geworfen.

Das Seminar richtet sich an

Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreter/innen, an Vertrauensfrauen sowie an Mitarbeitende der Gleichstellungsbüros. 

Begrenzte Teilnehmerzahl! 

Freistellung und Kostentragung erfolgen nach den Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes (§ 10 Abs. 5, § 29 Abs 1) bzw. den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze.

Es ist eine bundesländerübergreifende Teilnahme möglich!

Unsere Expertin

Petra Woocker, erfahrene Referentin auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht auf Gleichstellungsrecht spezialisiert. Zudem berät und vertritt sie Mobbingbetroffene. Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist Frau Woocker als Mediatorin zur Klärung von innerbetrieblichen Konflikten tätig. Ihre langjährige Erfahrung als Anwältin und ihre Kompetenzen als Mediatorin lässt sie mittels vieler Praxisbeispiele in ihre Schulungen einfließen.

Anmeldeformular als PDF-Datei

Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

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Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Bitte beachten Sie: Die Übernachtung sowie das Abendessen sind nicht im Preis inbegriffen!

Ablauf

Dauer: 16 Unterrichtseinheiten a 45 Min.

1.Tag:

ab 12:30 Uhr get-together
13:30 Uhr Seminarstart
17:00 Uhr Ende 1. Seminartag

2.Tag:

09:00 Uhr Fortführung des Seminars
12:15 - 13:30 Uhr Mittagessen
17:00 Uhr Ende 2. Seminartag

3.Tag:

09:00 Uhr Fortführung des Seminars
12:15 Ende des Vortrags, Verabschiedung
ca. 13:00 Ende der Veranstaltung

Tagungsort und Anfahrt

Fulda

Altstadthotel Arte
Doll 2-4
36037 Fulda

Infos und Anfahrt:   Altstadthotel Arte (altstadthotel-arte.de)

Seminarteilnehmer haben bis 28.01.2025 die Möglichkeit, beim Tagungshotel Zimmer von 12.-14.03.2025 zum Preis von 97,00 EUR EUR pro Zimmer/Nacht abzurufen. *)
Unter Telefon 0661 / 250 29 88 0 oder E-Mail   empfang@altstadthotel-arte.de

*) Bitte beachten Sie: Ab dem 01.04.2024 erhebt die Stadt Fulda für alle Übernachtungsgäste (privat und geschäftlich) eine Tourismusabgabe von 2,00€ pro Person/Nacht. Die Tourismusabgabe wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.

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