
Grundschulung Arbeits- und Tarifrecht
Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 54 Abs. 1 BPersVG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen
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Seminar/Webinar
Bestellnummer: | SW10152 |
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Seminar-Nummer: SW10152
Vorerst keine Termine in Planung. Gerne als Inhouse-Seminar buchbar.
Aus dem Seminarinhalt
In dieser Schulung erabreiten Sie sich die Grundlagen, um die obliegenden Aufgaben zielgerichtet und kompetent wahrnehmen können:
- Sie lernen die für die Personalratsarbeit relevanten gesetzlichen und tarifvertraglichen Grundlagen des Arbeitsrechts kennen
- Sie erfahren wie eng Personalvertretungsrecht und Arbeitsrecht verzahnt sind
- Sie erarbeiten sich systematisch die Anwendung der Bestimmungen in der Praxis
- Sie erwerben die rechtlichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen für die Umsetzung in der praktischen Arbeit
- Sie eignen sich Wissen dazu an, wie die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen gezielt anzuwenden sind
- Sie können Fragenkomplexe handlungsorientiert beantworten, unter Berücksichtigung. einschlägiger Rechtsprechung
Lehrmethode
Vortrag mit Diskussion, praktischen Fallbeispielen, Gruppenarbeit
Ablauf
Begrüßung, Vorstellung, Erwartungsabfrage
Einführung in die Grundlagen des Arbeitsrechts
- Das Arbeits- und Tarifrecht im historischen und sozialpolitischen Kontext (kurzer Abriss)
- Enge Verzahnung von Arbeits- und Personalvertretungsrecht
- Erforderliche arbeitsrechtliche Kenntnisse der Personalvertretungen im Sinne § 46 Abs. 6 BPersVG sowie der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen
- Rechtsquellen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst
- Arbeitsvertrag als privatrechtlicher Vertrag/Nachweisgesetz
- Abgrenzung zwischen Arbeits- und Dienstrecht
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander (Rangordnungs- und Günstigkeitsprinzip)
- Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Dienstvereinbarung
- Grundprinzipien des Arbeitsrechts (Direktions-/Weisungsrecht, Entscheidungen nach dem billigen Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsätze)
Personen, die als Beschäftigte im öffentlichen Dienst in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen
- Arbeitnehmer
- Zeitarbeitnehmer/Personalgestellung
- Praktikanten
- Selbständige/Freie Mitarbeiter
- Beamte
- Auszubildende
- Schutzrechte (Schwerbehinderung, Mutterschutz u.a.)
Arbeitsverhältnisse im Einzelnen
- Unbefristete Arbeitsverträge
- Befristungen
- Teilzeitbeschäftigung
- Geringfügig Beschäftigte
- Leitende in der Verwaltung
Begründung eines Arbeitsverhältnisses/Einstellung
- Vorvertragliche Rechte und
- Fragerecht und Informationspflichten
- AGG-Grundsätze
- Nebenabreden
- Bewerbungen von Schwerbehinderten (SGB IX)
- Probezeit
Beteiligungen des Personalrats bei Auswahl und Einstellung
- Bedeutung der Organisations- und Personalhoheit
- Informationspflicht der Dienststelle
- Auswahlverfahren bei der Einstellung
- Eingliederung in die Dienststelle
- Mitbestimmungsverfahren und Zustimmungsverweigerung
- Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung
- Zentrale Eingruppierungsgrundsätze nach § 12 TVöD (bzw. § 12 TV-L)
- Stellenbeschreibung: als Grundlage vielfältiger arbeitsrechtlicher Beurteilungen, Planungen und Entscheidungen
- Aufbau und Systematik der Entgeltordnung
- Unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Arbeitsvorgang“, „auszuübende Tätigkeit“
- Tarifliche Tätigkeits- und Zusatzmerkmale
- Anforderungsprofile
- Eingruppierung/Einstufung anhand praktischer Beispiele
- Eingruppierung besonderen Fällen nach § 13 TVöD (bzw. § 13 TV-L)
- Vorübergehende Übertragung einer höheren Tätigkeit nach § 14 TVöD (bzw. § 14 TV-L)
- Beteiligung, Plausibilitätskontrolle und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung
- Eingruppierungsklagen
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD (bzw. TV-L)
- Bindungswirkung des TVöD für Arbeitnehmer und Arbeitsgeber nach dem Tarifvertragsgesetz – TVG
- Aufbau des TVöD/TV-L, Auslegungsregeln, Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen
- Struktur der Entgeltordnung
- Exemplarisch: Behandlung von Einzelregelungen des TVöD (bzw. TV-L)
3. Tag, 09:00 bis 17:00 Uhr
Regelungen zur Arbeitszeit
- Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag
- Sonderformen der Arbeit (Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit und Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst)
- Überstunden und Mehrarbeit
- Modelle der Gleitzeit, Arbeitszeitkonten
- Einvernehmliche Dienstvereinbarungen
- Beteiligung und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
Arten der Arbeitsbefreiung
- Arbeitsbefreiung (Feiertag, Krankheit, Freistellung)
- Erholungs-, Zusatz- und Sonderurlaub
- Anspruch auf Verkürzung/Verlängerung der Arbeitszeit
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Aufhebungsvertrag und Abfindungen
- Probezeitkündigung
- Änderungskündigung
- ordentliche/außerordentliche Kündigung
- Betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung
- Abmahnungen und Gegendarstellungen
- Kündigung von unkündbaren Tarifbeschäftigten
- Probleme bei Verdachts-/Druckkündigung
- Weiterbeschäftigungsansprüche des Arbeitsnehmers
- Ausgleichsquittung
4. Tag, 09:00 bis 12:30 Uhr
Kündigungsschutz
- Allgemeiner und gesetzlicher Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Sozial ungerechtfertigte Kündigung
- Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Beschäftigte
- Besonderer Kündigungsschutz für personalvertretungsrechtliche Funktionsträger
Beteiligung der Personalvertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Ablaufschema einer Kündigung im Arbeitsrecht
- Mitwirkung/Anhörung der Personalvertretung
- Informationspflicht der Dienststelle
- Rechte der Personalvertretung bei Kündigungen
- Einwendungen /Stellungnahmen der Personalvertretung
- Handlungsempfehlungen für die Personalvertretung
Abschlussevaluation, Verabschiedung
Unser Experte
Gerd Tiedemann, Regierungsdirektor a.D., langjähriger Dozent der dbb akademie und anderer verschiedener Fortbildungseinrichtungen mit Themenschwerpunkten Personalvertretungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht sowie Kommunikation und Konfliktmanagement in der Personalratsarbeit; acht Jahre Vorsitzender des Personalrates eines Hamburger Bezirksamtes; danach unterschiedliche Führungsaufgaben in der hamburgischen Verwaltung; viele Jahre ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg in Personalvertretungsangelegenheiten.
Irrtümer/Änderungen vorbehalten
Teilnahmegebühren und Leistungen
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Vollverpflegung und Übernachtung (inkl. Frühstück).
Ablauf
Dauer: 4 Tage
1. Tag: 13:00 bis 17:00 Uhr
2.+3. Tag: 09:00 bis 17:00 Uhr
4. Tag: 09:00 bis 13:00 Uhr
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