Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Finanzierung sorgt kurz vor Start weiter für Unsicherheit
Kommunen und Länder sehen kurz vor Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung weiterhin erhebliche Finanzierungsrisiken.
Rechtsanspruch startet zum Schuljahr 2026/27
Zum 1. August 2026 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. Der Anspruch wird anschließend stufenweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Grundschulkinder ausgeweitet.
Er umfasst eine Betreuung von bis zu acht Stunden an Werktagen und soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern sowie Bildungs- und Teilhabechancen stärken.
Finanzierungsfragen bleiben offen
Insbesondere steigende Baukosten, zusätzliche Personalbedarfe und laufende Betriebskosten bereiten vielen Kommunen Sorge. Während Bund und Länder auf bestehende Finanzierungszusagen verweisen, sehen zahlreiche Städte und Gemeinden die bereitgestellten Mittel als nicht ausreichend an, um den Rechtsanspruch dauerhaft umzusetzen.
Bedeutung für die soziale Praxis
Für Jugendämter, Schulverwaltungen, freie Träger und Beratungsstellen gewinnt die Information von Familien über den neuen Rechtsanspruch an Bedeutung. Gleichzeitig ist mit regional unterschiedlichen Umsetzungsständen zu rechnen.
Beratungsfachkräfte sollten deshalb die örtlichen Betreuungsangebote, Anmeldeverfahren und Zuständigkeiten kennen, um Eltern frühzeitig bei der Platzsuche und bei Fragen zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs unterstützen zu können.