Kabinett beschließt Gesetz zur schnelleren Bundeswehr-Infrastruktur
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes beschlossen. Mit dem Vorhaben sollen Bau und Betrieb militärisch genutzter Infrastruktur schneller umgesetzt, Verfahren gestrafft und sicherheitsrelevante Informationen besser geschützt werden. Grundlage ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Verteidigung.
Der Gesetzentwurf reagiert auf die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa. Nach Darstellung des Bundesministeriums der Verteidigung ist eine schnelle Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr wesentlich, um die Landes- und Bündnisverteidigung sicherzustellen. Dafür sind erhebliche Investitionen in Kasernen, Depots, Munitionslager, Ausbildungsinfrastruktur, Flugplätze, Seehäfen und weitere verteidigungswichtige Anlagen vorgesehen.
Kern des Entwurfs ist ein neues Bundeswehrbaugesetz. Es soll ermöglichen, dass Bauaufgaben nicht nur wie bisher über die Länder im Rahmen der Organleihe umgesetzt werden. Auch die Bundeswehrverwaltung selbst oder Unternehmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sollen Bau- und Betriebsaufgaben übernehmen können, wenn dies zur Deckung des militärischen Infrastrukturbedarfs erforderlich ist. Damit sollen zusätzliche Strukturen für Planung, Bau und Betrieb militärischer Infrastruktur entstehen. Der Entwurf begründet dies auch mit der Notwendigkeit, in Krisen- und Kriegsszenarien auf eigene, belastbare Strukturen zurückgreifen zu können.
Schnellere Verfahren und gebündelte Zuständigkeit
Für Bauvorhaben der Bundeswehr sieht der Entwurf vor, dass Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben. Außerdem soll das Bundesverwaltungsgericht bei entsprechenden verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten im ersten und letzten Rechtszug entscheiden. Dadurch sollen gerichtliche Verfahren verkürzt und schneller Rechtssicherheit geschaffen werden. Zugleich wird festgeschrieben, dass Bau und Betrieb von Anlagen für die Bundeswehr oder verbündete Streitkräfte im besonderen öffentlichen Interesse liegen und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dienen. Bauvorhaben für diese Zwecke werden im Entwurf als besonders eilbedürftig eingeordnet.
Änderungen in mehreren Gesetzen geplant
Das Artikelgesetz enthält Anpassungen in zahlreichen Einzelgesetzen. Dazu gehören unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundeswaldgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Ziel ist es, militärische Flächen funktionsfähig zu halten, Verfahren zu beschleunigen und Daten zu schützen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf militärische Anlagen oder Aktivitäten ermöglichen könnte. Für bestimmte Vorhaben auf Flächen, die der Verteidigung dienen, sollen bis Ende 2035 besondere Regelungen gelten. Dazu zählen unter anderem Verfahren im Umwelt- und Naturschutzrecht. Der Entwurf verweist zugleich darauf, dass umweltbezogene Aspekte auch bei Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr berücksichtigt werden.
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Änderung des Soldatengesetzes vor. Soldatinnen und Soldaten, die eine Wohnung haben, aber nicht täglich zum Wohnort zurückkehren können und keinen Anspruch auf Erstattung notwendiger Übernachtungskosten am Dienstort haben, kann künftig eine amtliche Unterkunft bereitgestellt werden. Der Dienstherr soll die Bereitstellung auf vorhandene freie Kapazitäten begrenzen können. Für diese Regelung werden mögliche Mehrausgaben von bis zu rund 1,5 Milliarden Euro in den folgenden fünf Jahren genannt. Hintergrund ist der erwartete personelle Aufwuchs der Bundeswehr bis 2030.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach dem Kabinettsbeschluss kann das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat fortgesetzt werden. Der Entwurf umfasst insgesamt 15 Artikel und bündelt neue Regelungen sowie Änderungen bestehender Gesetze, die für Infrastrukturvorhaben und den Betrieb militärisch genutzter Liegenschaften relevant sind. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Kabinett beschließt auch Gesetz zur Stärkung der Reserve
Parallel hat das Kabinett auch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve beschlossen. Dieses Vorhaben soll die rechtlichen Grundlagen für eine verlässlichere Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten schaffen und die Reserve der Bundeswehr angesichts gestiegener sicherheitspolitischer Anforderungen stärken. Vorgesehen sind unter anderem ein neues Reservistengesetz, vereinfachte Dienstleistungsarten, angepasste Altersgrenzen, Regelungen zur Dienstleistungsüberwachung sowie Verbesserungen bei Absicherung und Leistungen. Weitere Informationen dazu finden sich im Artikel „Verteidigungsministerium plant verpflichtende Reserveübungen“ unter https://www.walhalla.de/news/verteidigungsministerium-plant-verpflichtende-reserveuebungen. Auch dieser Entwurf soll nun in Bundestag und Bundesrat eingebracht werden.
Quellen:
https://bundestagszusammenfasser.de/wp-content/uploads/rewp21/1267_gesetzentwurf_infrastrukturbeschleunigungsgesetz.pdf
https://bundestagszusammenfasser.de/wp-content/uploads/rewp21/1262_staerkung-der-reserve-data.pdf