Halbjahresbilanz: Deutlich mehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
Im ersten Halbjahr 2026 sind beim zuständigen Bundesamt bereits mehr Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen als im gesamten Vorjahr. Als mögliche Gründe gelten die angespannte Sicherheitslage und das seit Januar geltende neue Wehrdienstgesetz.
Bis zum 30.06.2026 registrierte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben insgesamt 5.862 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Im gesamten Jahr 2025 waren 3.867 Anträge eingegangen, im Jahr 2024 waren es 2.998. Auch im Vergleich zum Jahr 2011 liegt die aktuelle Zahl höher. Im Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht wurden 4.348 Anträge gezählt.
Neues Wehrdienstgesetz seit Januar in Kraft
Als Hintergrund für den Anstieg werden unter anderem die sicherheitspolitische Lage und das neue Wehrdienstgesetz genannt, das am 01.01.2026 in Kraft trat. Es soll dazu beitragen, mehr Freiwillige für den Dienst in der Bundeswehr zu gewinnen. Die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten soll von zuletzt rund 186.000 bis zum Jahr 2035 auf 260.000 steigen. Sollte dieses Ziel auf freiwilliger Grundlage nicht erreicht werden, ziehen vor allem Vertreter der Union in Betracht, eine Wehrpflicht nach Bedarf wieder einzuführen.
Grundrecht bleibt trotz ausgesetzter Wehrpflicht bestehen
Die allgemeine Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt, bleibt jedoch im Grundgesetz verankert. Davon unabhängig besteht weiterhin das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Grundlage ist Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf.
Ein Antrag muss schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eingereicht werden. Erforderlich sind ein unterschriebenes Anschreiben, ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine ausführliche persönliche Begründung der Gewissensentscheidung.
Eine frühzeitige Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer oder Kriegsdienstverweigerin kann im Fall einer möglichen Reaktivierung der Wehrpflicht rechtliche Klarheit schaffen. Anerkannte Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden. In einem solchen Fall kann jedoch ein ziviler Ersatzdienst vorgesehen sein.
Neben den steigenden Antragszahlen gibt es Menschen, die eine bereits anerkannte Kriegsdienstverweigerung widerrufen. Im Jahr 2025 geschah dies insgesamt 781 Mal. Im ersten Quartal 2026 wurden 233 Widerrufe gezählt.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kriegsdienstverweigerung-anstieg-100.html