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Fünf ehemalige Kasernen für Neuen Wehrdienst werden weiter vorbereitet

Die Bundeswehr treibt die Vorbereitung zusätzlicher Infrastruktur für den Neuen Wehrdienst voran. Bei fünf ehemaligen militärischen Liegenschaften werden nun weitere vertragliche und bauliche Schritte eingeleitet. Eine endgültige Stationierungsentscheidung ist damit noch nicht getroffen.

Betroffen sind die Graf-Stauffenberg-Kaserne in Sigmaringen, die Unteroffizier-Krüger-Kaserne in Kusel, die Kurpfalz-Kaserne in Speyer, die Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest sowie das Gelände der ehemaligen US-Kaserne Ray Barracks in Friedberg. Alle fünf Standorte sollen dem Heer zugeordnet werden. Gespräche vor Ort haben nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung bereits begonnen oder stehen unmittelbar bevor.

Der Neue Wehrdienst besteht seit dem 01.01.2026 und soll insbesondere zum Aufbau der Reserve beitragen. Für die Ausbildung, Versorgung und Unterbringung der neuen Wehrdienstleistenden benötigt die Bundeswehr zusätzliche Kapazitäten. Bis 2035 sollen mindestens 260.000 Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen. Parallel dazu werden die Kapazitäten für die Musterung erweitert. Für 24 neue Musterungszentren in Deutschland wurden bereits Standortentscheidungen getroffen.

Acht Liegenschaften zunächst als geeignet bewertet

Im Rahmen einer bundesweiten Prüfung hatte die Bundeswehr zunächst acht ehemalige militärische Standorte identifiziert, die sich für den Neuen Wehrdienst eignen könnten. Neben den fünf nun weiter vorbereiteten Liegenschaften gehören dazu die Rantzau-Kaserne in Boostedt, die Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Cuxhaven sowie das ehemalige NATO-Hauptquartier JHQ mit dem Wegberger Militärkomplex in Mönchengladbach.

Die fünf ausgewählten Standorte befinden sich derzeit noch im Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Vor einer abschließenden Entscheidung über eine militärische Reaktivierung sollen Standortdialoge stattfinden. Dabei sollen auch die Belange der betroffenen Länder und Kommunen berücksichtigt werden.

Weitere ehemalige Militärflächen bleiben in Prüfung

Um zusätzliche Flächen für die Bundeswehr verfügbar zu halten, hatte das Verteidigungsministerium bereits 2025 den Konversionsprozess für zahlreiche ehemalige militärische Liegenschaften ausgesetzt. Dabei geht es um Flächen, die andernfalls einer zivilen Nutzung zugeführt werden könnten.

Ursprünglich waren 187 Liegenschaften aus dem Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben von dem Moratorium betroffen. Im Jahr 2026 kamen weitere 27 Standorte hinzu. Bislang wurden 40 Liegenschaften wieder für die zivile Nutzung freigegeben. Damit befinden sich 174 Liegenschaften weiterhin in der Untersuchung.

Die Prüfungen sollen voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Neben Kasernen betrachtet die Bundeswehr dabei auch mögliche Standorte für Munitionslager und zusätzliche Übungsflächen.

Gesetz soll Reaktivierung beschleunigen

Für geeignete Flächen ist eine Überführung in die Strategische Liegenschaftsreserve möglich. Voraussetzung dafür sind eine positive Bewertung durch die Bundeswehr und Gespräche mit den jeweils betroffenen Ländern und Kommunen. Das vom Bundeskabinett beschlossene Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz soll dazu beitragen, benötigte Standorte schneller wieder einer militärischen Nutzung zuführen zu können. Bei den fünf nun weiter verfolgten Liegenschaften werden deshalb bereits vorbereitende Maßnahmen eingeleitet, obwohl die endgültige Stationierungsentscheidung noch aussteht.

Quelle: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/neue-bundeswehr-standorte-fuer-neuen-wehrdienst-6101802

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