Bundeswehr schafft verbindlichen Rahmen für den KI-Einsatz
Mit einer neuen KI-Konzeption legt die Bundeswehr Grundlagen für die Erprobung und Nutzung Künstlicher Intelligenz fest. Sie soll militärische Fähigkeiten stärken, Verwaltungsabläufe unterstützen und zugleich rechtliche, ethische sowie sicherheitsbezogene Anforderungen verbindlich berücksichtigen.
Die am 12.08.2026 vorgestellte Konzeption ordnet den Einsatz Künstlicher Intelligenz in den Streitkräften in einen gemeinsamen Rahmen ein. Sie umfasst den gesamten Prozess von der Entwicklung über Beschaffung und Erprobung bis zur späteren Nutzung. Dabei sollen KI-Projekte an sicherheitspolitischen Zielen und der Militärstrategie ausgerichtet sowie mit Systemen von NATO-Verbündeten und Partnerstreitkräften kompatibel sein.
Vorgaben für Erprobung und sicheren Betrieb
Die Konzeption definiert Anforderungen an Zulassung, Tests und Einsatz von KI-Systemen. Vor einer Anwendung sollen die jeweiligen Lösungen trainiert, überprüft, verifiziert und validiert werden. Die Vorgaben sollen außerdem in Leistungsbeschreibungen, Verträgen und Abnahmeprozessen berücksichtigt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz vor Manipulationen, Datenfälschungen und Cyberangriffen. Da sich mögliche künftige Risiken angesichts der dynamischen technologischen Entwicklung nicht vollständig abschätzen lassen, sieht die Bundeswehr ein Risikomanagement für den Betrieb der Systeme vor.
Für Bundeswehrangehörige, die mit IT-Systemen arbeiten, ist zudem ein Basistraining vorgesehen. Abhängig von der jeweiligen Verwendung im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz können darauf weiterführende Trainings oder spezialisierte Ausbildungen aufbauen.
KI soll militärische Prozesse beschleunigen
Im militärischen Einsatz soll Künstliche Intelligenz insbesondere bei der Verarbeitung großer Datenmengen unterstützen. Sensoren von Aufklärungsdrohnen, Gefechtsfahrzeugen, Radarstationen und Satelliten sowie Systeme im Cyberraum erzeugen umfangreiche Bild-, Funk- und Telemetriedaten. KI-gestützte Verfahren können darin Muster erkennen, Aufklärungsdaten auswerten und Informationen zu einem Lagebild zusammenführen.
Damit sollen militärische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Bedrohungen früher erkennen und in zeitkritischen Situationen schneller reagieren können. Die Konzeption verbindet den Einsatz von KI mit dem Ziel, Informations-, Führungs- und Wirkungsüberlegenheit zu stärken.
Diese Fähigkeiten sind nach Darstellung des Bundesministeriums der Verteidigung auch für Multi-Domain Operations von Bedeutung. Dabei werden militärische und nichtmilitärische Aktivitäten über mehrere Dimensionen hinweg miteinander verbunden. Dazu gehören Land, Luft und See ebenso wie Cyber- und Informationsraum sowie Weltraum.
Anwendungen auch außerhalb des Gefechtsfeldes
KI soll nicht nur im Einsatz, sondern auch bei administrativen und logistischen Aufgaben verwendet werden. Genannt werden unter anderem die Materialerhaltung und die Prognose von Ersatzteilbedarfen. Automatisierte Prozesse können außerdem Routineaufgaben übernehmen und damit Personal bei Verwaltungs- und Wissensmanagementaufgaben entlasten. Auch für Ausbildung und Training sieht die Bundeswehr Einsatzmöglichkeiten. KI-gestützte Simulationsumgebungen können dabei genutzt werden, komplexe Einsatzszenarien abzubilden.
Bereits eingesetzt werden nach Angaben des Ministeriums unter anderem Chatbot-Anwendungen und Textwerkzeuge sowie Systeme zur Krisenfrüherkennung, zur Aufklärung von Minensperren und zur Erfassung von Daten zur Einsatzbereitschaft. Mit Uranos KI befindet sich zudem ein Projekt in der Umsetzung, bei dem unbemannte Systeme, Sensoren, Bodenkontrollstationen und Künstliche Intelligenz für die taktische Überwachung großer Räume an der NATO-Ostflanke zusammenwirken sollen.
Kontrolle über kritische Entscheidungen bleibt beim Menschen
Für Entwicklung und Nutzung militärischer KI-Systeme gelten nach der Konzeption internationale Normen, das Grundgesetz und die Vorgaben des Völkerrechts. Die KI-Verordnung der Europäischen Union nimmt militärische KI-Systeme von ihrem Anwendungsbereich aus. Das Bundesministerium der Verteidigung hat deshalb einen eigenen Rahmen für deren verantwortungsvolle Nutzung in der Bundeswehr geschaffen.
Zentrales Prinzip ist ein menschenzentrierter Ansatz. Kritische Entscheidungen sollen weiterhin unter menschlicher Kontrolle bleiben. Künstliche Intelligenz ist als unterstützendes Werkzeug für Entscheidungsprozesse vorgesehen. Mit der Konzeption will die Bundeswehr Künstliche Intelligenz sowohl für militärische Aufgaben als auch für interne Abläufe strukturiert einsetzen. Gleichzeitig sollen einheitliche Anforderungen an Sicherheit, Verantwortlichkeit und Rechtskonformität dafür sorgen, dass KI-Systeme innerhalb klar definierter Grenzen erprobt und genutzt werden.
Quelle: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/verteidigungsministerium-erlaesst-ki-konzeption-6140520