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Finanzielle Hilfen Schwerbehindertenausweis

Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung 2026

WALHALLA Fachredaktion, 14.01.2026

In unserer Übersicht erfahren Sie alles zu Unterstützungen und Hilfen für Menschen mit Behinderung.

Deutschland bietet eine Vielzahl von Zuschüssen, Vergünstigungen und finanziellen Hilfen für Menschen mit Behinderung. Diese Unterstützung zielt darauf ab, den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Ausgleiche im Überblick:

  • Fortbewegung, Mobilität und Reisen
  • Wohnen, Umbau, Wohngeld, Miete
  • Arbeit, Rente und finanzielle Unterstützung
  • Krankenkasse und Pflegeversicherung

Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen Ihr Recht auf Kur und Reha Ihre Patientenrechte im Gesundheitswesen



Allgemeines

Plötzlich auftretende Ereignisse wie Krankheiten, Unfälle etc. können Behinderungen zur Folge haben. Diese bringen für die betroffenen Menschen sowohl im Berufsleben als auch in ihrem privaten Umfeld erhebliche Veränderungen und gegebenenfalls Nachteile mit sich. Entsprechend dem in Art. 20 und Art. 28 GG verankerten Prinzip der Sozialstaatlichkeit bemüht sich der Staat, mit vielfältigen Gesetzen und Maßnahmen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, indem er Nachteile abschwächt oder ausgleicht.

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und setzen Sie Ihre medizinischen, sozial- und arbeitsrechtlichen Ansprüche durch. Unsere beiden Ratgeber „Schwerbehindertenausweis erfolgreich beantragen“ und „Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung“ unterstützen Sie dabei. Die folgende Übersicht liefert Ihnen einen kursorischen Überblick zu den verschiedenen Arten von Vergünstigungen, Zuschüssen, Erleichterungen und steuerlichen Vorteilen für Menschen mit Behinderung.

Dabei bleibt zu beachten: Leistungen und sonstige Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung werden im Wesentlichen nur bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises gewährt. Für bestimmte Arten der Schwerbehinderung werden Merkzeichen im Ausweis erteilt, die ihrerseits bestimmte Vergünstigungen zur Folge haben.


Vergünstigungen im Bereich Mobilität und Reisen für Menschen mit Behinderung

  • Kostenlose Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr

Alle Menschen mit Behinderung, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“ oder „Gl“ haben und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke besitzen, können die unentgeltliche Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln beanspruchen. Die Freifahrtberechtigung gilt in allen Stadtbussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie bundesweit in den Zügen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG.

Bei diesen Fahrten dürfen auch Handgepäck, ein Rollstuhl oder sonstige orthopädische Hilfsmittel sowie ein Blindenführhund kostenlos mitgenommen werden.

Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens „B“ im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert. Dies gilt auch, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke beantragt hat und deshalb selbst nicht freifahrtberechtigt ist.

  • Reisen im Fernverkehr mit der Deutschen Bahn

Im Fernverkehr gelten die Regelungen zur Kostenbefreiung der Beförderung nicht. Der schwerbehinderte Mensch muss hier eine Fahrkarte lösen. Allerdings gibt es auch hier einige Vorteile, die der schwerbehinderte Mensch in Anspruch nehmen kann. Hierzu können eine verbilligte BahnCard oder eine kostenlose Platzreservierung in IC-, ICE- und EC-Zügen zählen.

  • Zuschüsse zur Erlangung eines Führerscheins

Menschen mit Behinderung können Zuschüsse zu den Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis erhalten, wenn dieser notwendig ist, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einkommen des Antragstellers.

  • Erleichterungen im Flugverkehr

Flughafenbetreiber müssen behinderten Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmte kostenlose Hilfeleistungen auf allen Flughäfen der EU gewährleisten, soweit der Hilfebedarf mindestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet wird. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der Abfertigung bzw. bei der Aufgabe von Gepäck sowie die kostenlose Beförderung von bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person mit eingeschränkter Mobilität bei vorheriger Anmeldung.

Wichtig: Die Fluggesellschaften befördern grundsätzlich nur zusammenklappbare Rollstühle, die nicht motorbetrieben sind.

  • Vergünstigungen beim Autokauf

Manche Automobilhersteller gewähren einen Preisnachlass beim Neuwagenkauf. In der Regel wird ein GdB ab 50 und eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ gefordert. Voraussetzung für den Preisnachlass ist aber, dass der Neuwagen auf den Menschen mit Behinderung selbst zugelassen wird. Es gibt jedoch Zuschüsse zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs sowie zur Finanzierung behinderungsbedingter Zusatzausstattungen und Fahrzeugumbauten. Auch hier spielt das Einkommen bei der Höhe des Zuschusses eine Rolle.

  • Rabatt in der Kfz-Versicherung

Es gibt heute nur noch wenige Versicherungsgesellschaften, die bei der Kfz-Versicherung einen Sonderrabatt gewähren; dieser gesetzlich vorgeschriebene Rabatt wurde mit der Freigabe der Versicherungsbedingungen vor gut zehn Jahren gestrichen.

  • Weitere Vergünstigungen finden Sie in unseren Ratgebern:
    • Parkerleichterungen, Behindertenparkplatz
    • Fahren in Umweltzonen
    • Behindertentoilette
    • Befreiung von der Gurtpflicht

Vergünstigungen im Bereich Wohnen, Mieten, Umbau

  • Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Befreiung

Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen (ein Drittel der regulären monatlichen Gebühr).

  • Sozialtarife der Telekom

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ vorweisen kann, kann von der Deutschen Telekom eine Ermäßigung auf die monatliche Grundgebühr in Höhe von 6,94 Euro erhalten (Sozialtarif 1). Wer blind, gehörlos oder sprachbehindert ist, bekommt bei einem GdB von mindestens 90 durch die Telekom eine Ermäßigung von monatlich 8,72 Euro (Sozialtarif 2).

  • Wohngeld als Zuschuss zu den Mietkosten

Wohngeld können Mieter in Form eines Mietzuschusses erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dasselbe gilt auch für Besitzer eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung; in diesem Fall handelt es sich um einen Lastenzuschuss.

  • Wohnungsumbau, barrierefreies Wohnen

Die alters- und behinderungsgerechte Anpassung der Wohnung hilft oft schon sehr viel, um in den eigenen Wänden bleiben zu können. Der Gesetzgeber hat dies längst erkannt und an verschiedenen Stellen Förder- und Zuschussmöglichkeiten eingebaut. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den altersgerechten Umbau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Miet- und Eigentumswohnungen mit eigenen Förderprogrammen.

  • Sozialwohnung beantragen

Wer aus finanziellen Gründen in eine Sozialwohnung ziehen will, braucht zunächst einen Wohnberechtigungsschein. Antragstelle ist das Wohnungsamt bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Die Berechtigung für eine Sozialwohnung hängt vom Gesamteinkommen ab.

Wichtig: Der Wohnberechtigungsschein ist für ein Jahr gültig.

  • Weitere Vergünstigungen finden Sie in unseren Ratgebern:
    • Vorzeitige Verfügung über Bausparverträge
    • Zuschüsse zur Bildung von Wohneigentum
    • Schutz vor Wohnungskündigung

Vergünstigungen im Bereich Arbeit, Rente und finanzielle Unterstützung

  • Vorzeitig gewährte Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für schwerbehinderte Beschäftigte (mindestens ein GdB von 50) gelten besondere Regelungen, um früher als „gesunde“ Beschäftigte zu einer vorzeitigen abschlagsfreien Rente zu gelangen.

  • Erwerbsminderungsrenten

Die Erwerbsminderungsrente richtet sich grundsätzlich allein nach dem vorhandenen körperlichen Leistungsvermögen; auf ein bestimmtes Lebensalter kommt es nicht an. Es gelten dabei Anspruchsvoraussetzungen, die sich nach der Art der Erwerbsminderung (teilweise oder volle Erwerbsminderung), der täglich zumutbaren Arbeitszeit und der Wartezeit (Vorversicherungszeit) zusammensetzen.

  • Grundrente

Die zum 01.01.2021 neu eingeführte Grundrente ist als Zuschlag an Entgeltpunkten konzipiert. Sie soll verhindern, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, später auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen sind. Der Betrag der Rente, der aufgrund des Grundrentenzuschlags geleistet wird, ist steuerfrei. Auch für Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann ein Anspruch auf Grundrente bestehen, wenn zum Zeitpunkt der Erwerbsminderung die erforderliche Mindestzahl an Grundrentenzeiten aus dem Erwerbsleben erreicht war.

  • Zusatzurlaub und Mehrarbeit

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf eine zusätzliche Arbeitswoche Urlaub pro Jahr, proportional zur Anzahl der Arbeitstage in ihrer Arbeitswoche. Auf Verlangen können schwerbehinderte Menschen von Mehrarbeit freigestellt werden, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht.

  • Anspruch auf Teilzeitarbeit

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Art und Schwere der Behinderung notwendig und dem Arbeitgeber zumutbar ist.

  • Weitere Vergünstigungen finden Sie in unseren Ratgebern:
    • Arbeitsassistenz
    • Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz
    • Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Vergünstigungen im Bereich Krankenkasse und Pflegeversicherung

  • Fahrtkosten, Krankentransporte

Die Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Selbst wenn eine Verordnung vorliegt, gibt es bezüglich der Bezahlung von Fahrtkosten sehr strikte Vorgaben. Unproblematisch sind Fahrten zu voll- oder teilstationären Maßnahmen, heikel hingegen sind Fahrten zur ambulanten Behandlung.

  • Befreiung von der Zuzahlung

Gesetzlich Krankenversicherte müssen grundsätzlich Zuzahlungen leisten. Das betrifft Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten, Zahnersatz sowie stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Mittel.


Häufige Fragen zu finanziellen Hilfen für Menschen mit Behinderung

Welche finanziellen Hilfen gibt es für Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung können je nach persönlicher Situation verschiedene Hilfen und Vergünstigungen erhalten. Dazu gehören unter anderem Nachteilsausgleiche im Bereich Mobilität, Wohnen, Arbeit, Rente, Krankenkasse und Pflegeversicherung.

Welche Rolle spielt der Schwerbehindertenausweis?

Viele Leistungen und Vergünstigungen setzen einen Schwerbehindertenausweis voraus. Je nach Art und Schwere der Behinderung können zusätzlich bestimmte Merkzeichen eingetragen werden, die weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen.

Können Menschen mit Behinderung kostenlos den Nahverkehr nutzen?

Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Dafür ist in der Regel ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke erforderlich.

Gibt es Zuschüsse für den behindertengerechten Wohnungsumbau?

Ja, für barrierefreie oder altersgerechte Umbauten können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen oder Zuschüsse in Betracht kommen. Möglich sind zum Beispiel Leistungen von Pflegekassen, Rehabilitationsträgern oder Förderprogramme wie die der KfW.

Welche Vorteile gibt es im Arbeitsleben?

Schwerbehinderte Menschen können im Arbeitsleben besondere Rechte haben. Dazu gehören zum Beispiel Zusatzurlaub, Schutzvorschriften, begleitende Hilfen am Arbeitsplatz, Arbeitsassistenz oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Wo kann man finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung beantragen?

Die zuständige Stelle hängt von der jeweiligen Leistung ab. Infrage kommen zum Beispiel Versorgungsämter, Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Integrationsämter, Sozialämter, Wohnungsämter oder Rehabilitationsträger.

Unsere Ratgeber:

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