Praxis-Handbuch Beamtenversorgungsrecht

Praxis-Handbuch Beamtenversorgungsrecht

Eine systematische Darstellung

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Einband: kartoniert
Umfang: 296 Seiten
Format: 13,5 x 21,0 cm
ISBN: 978-3-8029-1833-9
Bestellnummer: 1833
Gewicht (Gramm): 431
Auflage: 5., neu bearbeitete Auflage
Erscheinungstermin: Juli 2023
Das aktuelle Versorgungsrecht für pensionierte Beamte und Richter Das Standardwerk...

Das aktuelle Versorgungsrecht für pensionierte Beamte und Richter

Das Standardwerk berücksichtigt die gravierenden Änderungen und wichtigen Neuerungen:

  • Versorgungsausgleich bei Ehescheidung
  • Mitnahme der Versorgung bei vorzeitigem freiwilligen Ausscheiden aus dem Dienst (Altersgeld)
  • Versorgungsregelungen der Bundesländer

Ebenso eingearbeitet sind das Fachkräftegewinnungsgesetz und das Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz.

Die Anwendungshilfen, Beispiele und Modellrechnungen vermitteln fundiert und leicht verständlich das Versorgungsrecht - für Verwaltungspraktiker sowie Beamte vor oder nach Eintritt in den Ruhestand.

Mit aktueller Rechtsprechung sowie allen wichtigen landesrechtlichen Abweichungen.

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Anschaulich und gut nachvollziehbar. Für jeden Beamten ohne Einschränkung empfehlenswert.

Zeitschrift für Beamtenrecht

Die vorliegende, überarbeitete Neuauflage des Praxis-Handbuchs ist eine gute Hilfe im Alltag eines im Beamtenversorgungsrecht tätigen Praktikers. Aber auch der oder die vom Beamtenversorgungsrecht Betroffene findet schnell eine Übersicht in diesem Rechtsgebiet und kann mit Hilfe der vielen Beispiele sich rasch in die Thematik einarbeiten.

Susan Mommsen (im Staatsanzeiger für das Land Hessen, S. 781)

Das Werk vermittelt fundiert und leicht verständlich das Versorgungsrecht. Die systematische Darstellung, praxisbezogene Schwerpunkte, Fallbeispiele sowie Modellrechnungen erleichtern die Anwendung auf konkrete Konstellationen.

kombainform

Wie bei der Vorauflage ist das Fazit auch dieser Besprechung: Das neu aufgelegte Handbuch von Klappert/Minz/Leppek ist all denen sehr zu empfehlen, die beruflich oder privat mit dem Beamtenversorgungsrecht zu tun haben.

Peter Conze (in ZTR 2023)