Bleiberechte – Familiennachzug

Bleiberechte – Familiennachzug

Referent:
  • Seminar/Webinar: Bleiberechte – Familiennachzug Seminar/Webinar
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Bestellnummer: SW10060
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Seminar-Nummer: SW10060

Das Aufenthaltsgesetz erfüllt das verfassungsrechtliche Schutz- und Förderungsgebot für Ehe und Familie nach Art. 6 GG, indem es in Kapitel 2 Abschnitt 6 beim Aufenthalt aus familiären Gründen das Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft voraussetzt (§ 27 Abs. 1 AufenthG). Danach kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet erteilt und verlängert werden. In diesem Zusammenhang stellt das Aufenthaltsgesetz eine Reihe abgestufter Regelungen zur Verfügung.

Eine verbindliche Leitlinie für Entscheidungen über den Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen, einschließlich der Befristung des Aufenthaltstitels nach innerstaatlichem Recht, stellt die RL 2003/86/EG (Familiennachzugsrichtlinie/EU) dar.

Aktuelle Gesetzesinitiativen und -änderungen werden in den Themenbereich möglichst einbezogen. In dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz über die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts sind auch Änderungen im Normbereich des Familiennachzugs (§§ 30, 32) vorgesehen.

Aus dem Seminarinhalt

  • Allgemeine Voraussetzungen (u. a. Sicherung des Lebensunterhalts), Beschränkung des Familiennachzugs
  • Nachzugsberechtigter Personenkreis, Aufenthaltszweck
  • Voraussetzungen für einen geordneten Familiennachzug
  • Visumpflicht, Aufenthaltstitel Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Prüfungsrahmen bei der Zulassung eines Familiennachzugs
  • Familiennachzug zu Deutschen - Niederlassungserlaubnis für Ausländer mit deutschen Familienangehörigen
  • Familiennachzug zu Ausländern
    • Ehegattennachzug
    • Kindernachzug, u. a. Bestimmung des Nachzugsalters
    • Kindernachzug - Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
    • Nachzug von ausländischen Elternteilen zum ausländischen minderjährigen Kind
    • Ermessenerteilung in außergewöhnlichen Härtefällen
  • Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
  • Eigenständige Aufenthaltsrechte
    • für Ehegatten
    • für Kinder
  • Nachzug zu Unionsbürgern

Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive

Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Online-Dienst Aufenthaltsgesetz Kommentar für 3 Monate. Der Online-Dienst enthält alle relevanten Vorschriften und Gesetzestexte, eine umfangreiche Kommentierung zum Aufenthaltsgesetz sowie weiterführende Erläuterungen.

Das Seminar richtet sich an

  • Mitarbeiter/innen auf dem Gebiet des Ausländerrechts von Ausländerbehörden (z. B. Landkreise, Stadtkreise, Große Kreisstädte, Regierungspräsidien, Landesdirektionen, Innen-, Integrations- und Sozialministerien)
  • Sozialarbeiter/innen im Jugendhilfebereich
  • Flüchtlingshelfer/innen und Migrationsberater/innen

Unser Experte

Dr. Hans-Peter Welte ist Autor zahlreicher Fachpublikationen sowie Dozent bei Verwaltungsakademien in Sachsen. Der als Praktiker wie als Lehrender versierte Dr. Hans-Peter Welte ist Herausgeber der Loseblattsammlungen Aufenthaltsgesetz – Kommentar und des Zuwanderungs- und Freizügigkeitsrechts (ZFR) im WALHALLA Fachverlag. Zudem leitet er Fortbildungen, insbesondere für Kommunen und Sonderbehörden. Er war viele Jahre auf dem Gebiet des Ausländerrechts beim Regierungspräsidium Tübingen, Innenministerium Baden-Württemberg und Bundesministerium des Innern tätig.

„Das breitgefächerte Spektrum des Familiennachzugs, der zur Stabilisierung des sozialen Umfelds Drittstaatsangehöriger beiträgt und bei Unionsbürgern der Gewährleistung der Freizügigkeit dient, ist Seminarthema.“

Anmeldeformular als PDF-Datei

Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

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Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Ablauf

Dauer: 1 Tag

10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (5,5 Zeitstunden)

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