Verwaltungsgericht Wiesbaden entfernt Polizeibeamten aus dem Dienst
Schwere Dienstpflichtverletzung festgestellt
Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat einen Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Gericht wertete dessen Verhalten als schweres Dienstvergehen und sah das notwendige Vertrauen des Dienstherrn sowie der Allgemeinheit als endgültig zerstört an.
Dem Verfahren lag ein Vorfall aus dem Jahr 2019 zugrunde. Der Beamte hatte bei einer Festnahme mehrfach mit einem Schlagstock auf einen bereits am Boden liegenden Mann eingeschlagen. Zudem erstattete er anschließend eine unzutreffende Strafanzeige gegen den Betroffenen. Bereits 2022 war der Beamte strafrechtlich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger verurteilt worden.
Im Februar 2026 entschied nun die Disziplinarkammer, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt sei. Mildernde Umstände erkannte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bedeutung für das Disziplinarrecht
Der Fall verdeutlicht die hohe Bedeutung der beamtenrechtlichen Pflicht zur Verfassungstreue, Zurückhaltung und rechtmäßigen Amtsausübung. Für Polizeibehörden und Dienstherren bestätigt die Entscheidung, dass strafrechtlich relevantes Fehlverhalten regelmäßig auch disziplinarrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen kann.
Besondere Relevanz hat dabei die gerichtliche Bewertung des Vertrauensverlustes. Gerade bei Polizeivollzugsbeamten gelten wegen ihrer Eingriffsbefugnisse strenge Anforderungen an Integrität und rechtmäßiges Handeln.