Reservestärkungsgesetz: Bundesregierung will Einsatz der Reserve erleichtern
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Reservestärkungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 21/8407) in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit der Reserve zu verbessern. Langfristig sollen mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten zum vorgesehenen Personalumfang der Bundeswehr von 460.000 Soldatinnen und Soldaten beitragen.
Neue Regelungen für Reservistendienst
Kernstück ist eine umfassende Neufassung des Reservistengesetzes. Die bisher im Soldatengesetz geregelten Dienstleistungsarten werden neu geordnet. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Heranziehung zum Reservistendienst, den Altersgrenzen und den Dienstleistungszeiten. Auch der Arbeitsplatzschutz und die finanzielle Absicherung sollen angepasst werden.
Vom Referentenentwurf zum Regierungsentwurf
Bereits im Mai 2026 lag ein Referentenentwurf vor. Die grundlegende Zielrichtung ist unverändert: Reservistinnen und Reservisten sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne freiwillige Verpflichtung herangezogen werden können. Die konkrete Ausgestaltung hängt insbesondere von der vorherigen Wehrdienstzeit ab. Ob und in welchem Umfang einzelne Vorschriften gegenüber dem Referentenentwurf verändert wurden, bedarf noch eines detaillierten Textvergleichs.
Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.