KI soll Asyl- und Aufenthaltsverfahren beschleunigen
Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf eines KI-Migrationsverwaltungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher und sicherer zu gestalten. Dafür sollen die zuständigen Behörden personenbezogene Daten aus entsprechenden Verfahren für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen und anderen automatisierten Anwendungen verarbeiten dürfen.
Die Systeme sollen unter anderem Verfahrensabläufe und Entscheidungsmuster analysieren können. Dadurch sollen Anträge schneller bearbeitet und Verwaltungsressourcen gezielter eingesetzt werden.
Abgleich mit Informationen im Internet
Vorgesehen ist außerdem, dass KI in bestimmten Fällen Angaben aus einem Antrag mit öffentlich zugänglichen Informationen im Internet vergleichen darf. Voraussetzung sollen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben sein.
Für die Verwaltungspraxis wesentlich ist die vorgesehene Rollenverteilung zwischen Technik und Beschäftigten: Die KI soll die Sachbearbeitung unterstützen. Individuelle Prüfungen und Entscheidungen sollen nach Angaben der Bundesregierung vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbleiben. Damit betrifft das Vorhaben insbesondere Beschäftigte in der Migrationsverwaltung und den mit Asyl- und Aufenthaltsverfahren befassten Behörden.