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Gutachten stellt Vorgehen des Verteidigungsministeriums infrage

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass das Bundesministerium der Verteidigung eine gesetzliche Regelung zur Abmeldepflicht wehrpflichtiger Männer nicht per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen durfte.

Mit der Einführung des sogenannten Neuen Wehrdienstes zum Jahresanfang wurde eine bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 bestehende Regelung wieder aktiviert. Demnach benötigen Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr, wenn sie Deutschland für mehr als drei Monate verlassen wollen. Nachdem diese Bestimmung Anfang April verstärkt öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hatte, kündigte Verteidigungsminister Boris Pistorius an, dass die Vorgabe außerhalb eines Ernstfalls nicht angewendet werde. Das Verteidigungsministerium setzte die Regelung anschließend per Allgemeinverfügung außer Kraft. 

Nach Auffassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages war dieses Vorgehen rechtlich nicht zulässig. Zwar sehe das Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht vor, die durch das Ministerium geregelt werden könnten. Die erlassene Allgemeinverfügung gehe jedoch darüber hinaus, da sie die gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft setze.?

In dem Gutachten wird darauf verwiesen, dass allein das Bundesverfassungsgericht befugt sei, Gesetze oder Teile davon aufzuheben. Die Allgemeinverfügung überschreite daher die Kompetenzen der Exekutive. 

Kritik aus der Linksfraktion 

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, sieht sich durch die Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt. Nach ihren Angaben hatte sie bereits kurz nach Erlass der Allgemeinverfügung auf mögliche Rechtsprobleme hingewiesen.?Am 15. April richtete Becker eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung. Die Antwort des Verteidigungsministeriums erfolgte eine Woche später und umfasste laut Bericht drei Sätze. Auf die von Becker angesprochenen rechtlichen Bedenken sei dabei nicht eingegangen worden. 

Gutachten bewertet Ausnahmeregelung kritisch 

Das Gutachten beschäftigt sich zudem mit der konkreten Ausgestaltung der Allgemeinverfügung. Die Autorinnen und Autoren verweisen auf den Grundsatz, dass gesetzliche Ausnahmen nur zulässig seien, wenn weiterhin Anwendungsfälle für die ursprüngliche Regelung bestehen bleiben.?

Da die Verfügung sämtliche männlichen Personen von der Abmeldepflicht ausnehme, verbleibe nach dieser Einschätzung kein Personenkreis mehr, für den die Vorschrift weiterhin gelte. Zudem erfolge die Aussetzung ohne zeitliche Begrenzung und schaffe damit einen dauerhaften rechtlichen Zustand. Die Aufgabe der Exekutive bestehe jedoch darin, Gesetze anzuwenden und zu vollziehen. 

Mögliche weitere Schritte

Nach Darstellung des Gutachtens könnte das Verteidigungsministerium die eigene Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso wäre es möglich, dass ein Gericht die Regelung für unwirksam erklärt. Mit der Veröffentlichung der Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes ist die Diskussion über die Abmeldepflicht erneut aufgekommen. Damit verbunden sind auch neue Fragen zur rechtlichen Ausgestaltung der derzeit ausgesetzten Regelung. 

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/wehrpflicht-abmeldepflicht-gutachten-100.html

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