GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Was sich für gesetzlich Krankenversicherte verbessert – und was sich verschlechtert
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine der umfassendsten Finanzreformen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der vergangenen Jahre auf den Weg gebracht. Nachdem das Gesetz den Bundestag passiert hatte, ließ auch der Bundesrat das Vorhaben ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren.
Ziel der Reform ist es, den weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu bremsen und die Finanzierungsbasis der GKV dauerhaft zu stabilisieren. Für die rund 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten bringt das Gesetz jedoch ein gemischtes Bild: Während steigende Beiträge zumindest teilweise begrenzt werden sollen, müssen Versicherte zugleich mit höheren Eigenbeteiligungen und Einschränkungen einzelner Leistungen rechnen. Kernanliegen des Gesetzes ist die Begrenzung der Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen dadurch deutlich stärkere Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren verhindert werden. Hintergrund sind seit Jahren überdurchschnittlich steigende Gesundheitsausgaben, die deutlich schneller wachsen als die beitragspflichtigen Einnahmen. Positiv für Versicherte ist auch, dass sich der Bund künftig stärker an den Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende beteiligt.
Damit werden versicherungsfremde Leistungen teilweise aus Steuermitteln statt ausschließlich aus Beitragsgeldern finanziert. Dies verbessert die Finanzlage der Krankenkassen und reduziert den Druck auf die Beitragssätze. Diese Entlastung durch die gedämpfte Beitragssatzentwicklung bleibt aber für gesetzlich Versicherte nicht ohne Auswirkungen auf Leistungsumfang und Versorgungsqualität. Was sich für gesetzlich Versicherte verschlechtert:
Höhere Zuzahlungen für Arzneimittel
Versicherte müssen künftig tiefer in die eigene Tasche greifen. Die gesetzliche Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt von bislang mindestens 5 beziehungsweise höchstens 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro je Verordnung. Gerade chronisch Kranke und Menschen mit regelmäßigem Medikamentenbedarf werden dadurch stärker belastet.
Wegfall der Erstattung homöopathischer Leistungen
Homöopathische Arzneimittel und entsprechende Behandlungen dürfen künftig nicht mehr als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Für Versicherte, die diese Angebote bislang genutzt haben, bedeutet dies zusätzliche Eigenkosten. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz für die Wirksamkeit dieser Leistungen.
Geringere Zuschüsse beim Zahnersatz
Die Festzuschüsse der Krankenkassen für Zahnersatz werden abgesenkt. Künftig übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nur noch 50 Prozent der Regelversorgung statt bisher 60 Prozent. Härtefallregelungen bleiben allerdings bestehen. Für viele Versicherte dürften sich dadurch höhere Eigenanteile bei Kronen, Brücken oder Prothesen ergeben.
Einschränkungen bei der Familienversicherung
Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern wird künftig eingeschränkt. Zwar bleiben zahlreiche Ausnahmen bestehen – etwa für Eltern kleiner Kinder, Menschen mit Behinderung oder Pflegepersonen –, für andere Konstellationen ist jedoch ab 2028 ein zusätzlicher Beitragszuschlag vorgesehen. Damit verliert die Familienversicherung teilweise ihren bisherigen Umfang.