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Digitale Brieftasche: Kabinett beschließt Gesetz für EUDI-Wallet

Die Bundesregierung schafft die Grundlage für digitale Ausweise und Nachweise auf dem Smartphone.

Rechtlicher Rahmen für digitale Identitäten

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 den Entwurf des Digitale-Identitätengesetzes beschlossen. Damit soll die sogenannte EUDI-Wallet („European Digital Identity Wallet“) in Deutschland eingeführt werden. Die digitale Brieftasche ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern künftig, persönliche Nachweise sicher über das Smartphone zu speichern und zu nutzen. Dazu zählen zunächst digitale Identitätsnachweise, perspektivisch aber auch Dokumente wie Führerschein, Geburtsurkunde oder Tickets.

Die Bundesregierung setzt damit Vorgaben der europäischen Verordnung zur digitalen Identität um. Die Wallet soll ab Januar 2027 in einer ersten Ausbaustufe verfügbar sein. Vorgesehen sind zunächst Funktionen zur elektronischen Identifizierung und zur Vorlage digitaler Nachweise.

Bedeutung für Verwaltung und soziale Beratung

Für Beschäftigte in Sozialverwaltungen und Beratungsstellen kann die digitale Brieftasche künftig Verwaltungsverfahren vereinfachen. Digitale Identitätsnachweise könnten Anträge, Terminvergaben oder Online-Leistungen beschleunigen und Medienbrüche reduzieren. Die Bundesregierung verweist insbesondere auf einfachere Zugänge zu Verwaltungsdienstleistungen und digitale Verfahren ohne zusätzliche Identifikationsschritte. 

Zugleich bleiben analoge Angebote bestehen. Die Nutzung der Wallet soll freiwillig und kostenlos sein. Für die soziale Praxis bleibt damit relevant, auch Menschen ohne digitale Endgeräte oder ausreichende Digitalkompetenz weiterhin niedrigschwellige Zugänge zu Behördenleistungen zu ermöglichen.

Bürokratieabbau vorgesehen 

Das Gesetz enthält zudem weitere Verwaltungsvereinfachungen. So sollen ältere Menschen ihren Personalausweis künftig unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt weiterverwenden können. Außerdem soll die Pflicht entfallen, nach einem Umzug den Wohnort im Reisepass aktualisieren zu lassen. 

Nach Angaben der Bundesregierung sollen dadurch Behördengänge reduziert werden.

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