Änderungen ab April bei Umzugspauschale, Mindestlohn und Rente

Eine höhere Umzugskostenpauschale, mehr Lohn für Leiharbeiter und ein geändertes Verfahren bei der Rente für Selbstständige – das erwartet Sie im April.

Ab dem 1. April 2022 gilt für Umzüge aus beruflichen Gründen eine höhere Umzugskostenpauschale. Statt wie bisher 870 Euro beträgt sie nun 886 Euro. Leben nach dem Umzug weitere Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Stief- und Pflegekinder) in der häuslichen Gemeinschaft, können pro Person weitere 590 Euro statt bisher 580 Euro bei der Steuererklärung abgesetzt werden.

Bei einem erstmaligen berufsbedingten Umzug liegt die Umzugskostenpauschale ab April bei 177 Euro statt bisher 174 Euro.
Wird durch den Umzug ein Nachhilfeunterricht für Kinder notwendig, können die Kosten dafür ebenfalls abgesetzt werden. Der Höchstbetrag steigt auf 1.881 Euro (zuvor 1.160 Euro). Erstattungsfähig ist die Hälfte.

Höherer Mindestlohn für Leiharbeiter und Arbeitskräfte in der Pflege

Für Leiharbeiter steigt der Mindestlohn zum 1. April 2022 auf 10,88 Euro. Zuvor lag er bei 10,45 Euro. Eine Mindestlohnerhöhung gibt es auch für Pflegehilfskräfte (12,55 Euro), qualifizierte Pflegehilfskräfte (13,20 Euro) und Pflegefachkräfte (15,40 Euro). Mehr dazu lesen Sie hier

Das Gehalt der Beamten steigt zum 1. April um 1,4 Prozent.

Statusfeststellungsverfahren wird einfacher

Ab dem 1. April 2022 ändert sich außerdem das Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung für Selbstständige. Es soll künftig einfacher sein, zu prüfen, ob Selbstständige und Freiberufler noch selbstständig sind oder bereits in einem Angestelltenverhältnis mit ihrem Auftraggeber stehen.

Bislang wurde im Statusfeststellungsverfahren sowohl geprüft, ob der Auftragnehmer selbstständig ist, als auch, welche Art der Krankenversicherung er benötigt. Zweiteres wird künftig von den Krankenkassen entschieden.

Zudem kann der Antrag auf Statusfeststellung künftig schon vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden – sowohl vom Auftraggeber als auch vom -nehmer.


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