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Achte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Die „Health Workforce Support and Safeguards List, 2023“ der WHO benennt 55 Länder mit einem kritischen Mangel an Gesundheitspersonal. Sie ersetzt die Länder-Liste aus dem Jahr 2020 und führt alle Staaten auf, in denen 2023 laut WHO ein kritischer Mangel an Gesundheitsberufen zu verzeichnen ist. Die von der WHO zuletzt im Jahr 2020 als vulnerabel eingestuften 47 Länder sind in der Anlage zu § 38 BeschV aufgelistet. Die Neufassung der Anlage zu § 38 Beschäftigungsverordnung (BeschV) liegt bereits als Referentenentwurf vor.

Einhaltung des Verhaltenskodex

Das Verbot der privaten Anwerbung und Arbeitsvermittlung soll gewährleisten, dass in Ländern, die selbst eine Mangelsituation im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe aufweisen, keine Abwerbung erfolgt. Mit der ausschließlichen Anwerbungs-/Vermittlungszuständigkeit der BA wird der globale Verhaltenskodex der WHO zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal umgesetzt. Ein Personalmangel von Gesundheitsfachkräften besteht in Ländern, die weniger als zusammen gerechnet 49 Ärzte und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen und Hebammen je 10.000 Einwohner haben.

Die Anwerbung und Arbeitsvermittlung für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen aus diesen Staaten darf nach § 38 Beschäftigungsverordnung (BeschV) nur von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt werden. Erstmals hatte die WHO im Jahr 2006 in 57 Staaten einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal erkannt und aufgelistet.

Unabhängig davon will die Bundesregierung den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt speziell für ausländische Pflegekräfte erleichtern. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im März 2024 in Kraft treten wird, soll die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und Bildungsabschlüssen erleichtern und den Weg verkürzen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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