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47 Prozent Frauen in Führungspositionen: Bundesverwaltung verfehlt Paritätsziel

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) veröffentlichte die Ergebnisse am 29. Juni 2026. Danach lag der Frauenanteil in Führungspositionen der gesamten Bundesverwaltung zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei 47 Prozent und damit knapp unter der angestrebten Zielmarke von 50 Prozent.

Seit der Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes im Jahr 2015 ist der Frauenanteil deutlich gestiegen. Damals waren lediglich 33 Prozent der Führungspositionen mit Frauen besetzt. Die aktuelle Quote dokumentiert somit einen erheblichen Fortschritt. Das gesetzlich festgelegte Ziel wurde dennoch nicht vollständig erreicht.

Gleichberechtigte Teilhabe als gesetzliches Ziel

Seit 2021 ist in § 1 Abs. 2 Bundesgleichstellungsgesetz ausdrücklich das Ziel verankert, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis zum 31. Dezember 2025 zu erreichen.

Dabei geht es nicht allein um eine Gesamtquote für die Bundesverwaltung. Nach § 13 BGleiG müssen die Gleichstellungspläne konkrete Zielvorgaben für die einzelnen Führungsebenen enthalten. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, soll eine annähernd numerische Gleichheit erreicht werden.

Die Quote von 47 Prozent darf deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwischen den einzelnen Dienststellen und Führungsebenen weiterhin erhebliche Unterschiede bestehen können.

Gesamtquote bildet Unterschiede nur eingeschränkt ab

In die Gesamtbetrachtung einbezogen wurden sowohl die obersten Bundesbehörden mit rund 34.500 Beschäftigten als auch die nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes. In diesen Einrichtungen arbeiten weitere rund 600.000 Menschen.

Der Gleichstellungsindex 2025 weist für die obersten Bundesbehörden zum Stichtag 30. Juni 2025 einen Frauenanteil von 45 Prozent in Führungspositionen aus. In 16 der 25 untersuchten obersten Bundesbehörden waren Frauen auf den Führungsebenen noch in der Minderheit.

Die Zahlen machen deutlich: Eine bundesweite Gesamtquote allein reicht für die Beurteilung der tatsächlichen Gleichstellung nicht aus. Entscheidend ist, wie Frauen in den einzelnen Dienststellen und auf den jeweiligen Führungsebenen vertreten sind.

Was bedeutet das für die Dienststellen?

Auch nach Ablauf des gesetzlichen Zielzeitraums bleibt Gleichstellung eine verbindliche Aufgabe. Dienststellen müssen weiterhin prüfen, in welchen Bereichen und auf welchen Führungsebenen Frauen unterrepräsentiert sind, geeignete Maßnahmen festlegen und deren Wirkung regelmäßig auswerten.

Der Gleichstellungsplan bleibt dabei ein wesentliches Instrument der Personalplanung und Personalentwicklung. Er muss konkrete und nachvollziehbare Zielvorgaben enthalten. Wurden die Zielvorgaben des vorherigen Gleichstellungsplans nicht erreicht, sind die Gründe dafür im aktuellen Plan darzustellen.

Zu einer wirksamen Gleichstellungsstrategie gehören insbesondere:

• die differenzierte Auswertung der einzelnen Führungsebenen,
• konkrete und überprüfbare Zielvorgaben,
• transparente und diskriminierungsfreie Auswahlverfahren,
• eine geschlechtergerechte Personal- und Führungskräfteentwicklung,
• die frühzeitige Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten,
• die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf,
• tatsächlich nutzbare Teilzeitmodelle – auch für Führungspositionen.

Gleichstellung ist dabei nicht allein Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten. Das BGleiG verpflichtet insbesondere die Dienststellenleitung, die Personalverwaltung und die Führungskräfte, die Gleichstellungsziele zu fördern und sie als durchgängiges Leitprinzip bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Gleichstellungsarbeit wirksam und rechtssicher gestalten

Die aktuellen Zahlen zeigen: Gleichstellung endet nicht bei einer Gesamtquote. Entscheidend ist, wie Dienststellen ihre Gleichstellungsziele auf den einzelnen Führungsebenen umsetzen, Gleichstellungspläne wirksam ausgestalten und Gleichstellungsbeauftragte an personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen beteiligen.

Die WALHALLA Akademie unterstützt Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertretungen, Personalverantwortliche und Führungskräfte mit praxisnahen Seminaren und Webinaren. Das Weiterbildungsangebot reicht vom rechtssicheren Einstieg in das Amt über Gleichstellungsplanung und Beteiligungsrechte bis zu Personalauswahl, Arbeitsrecht, Kommunikation und strategischer Personalentwicklung.

Fazit

Die Quote von 47 Prozent dokumentiert einen deutlichen Fortschritt. Die bis Ende 2025 angestrebte gleichberechtigte Teilhabe wurde jedoch noch nicht vollständig erreicht. Ob Gleichstellung in der Praxis gelingt, entscheidet sich nicht allein an einer Gesamtzahl, sondern in jeder einzelnen Dienststelle, auf jeder Führungsebene und bei den konkreten Personalentscheidungen.

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