Vorsorge: Was gehört dazu und um was muss ich mich kümmern?
Der Begriff „Vorsorge“ beschreibt ein weites Feld. Umso wichtiger ist es, zu wissen, was alles zum Thema Vorsorge gehört und in welcher Hinsicht man für den Not-, Pflege- und Sterbefall vorsorgen kann und sollte. Die Fachratgeber und Rechtshilfen aus dem WALHALLA Programm weisen Ihnen den Weg und unterstützen Sie dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
✔ Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie können bestimmten medizinischen Behandlungsmethoden widersprechen und Ihren Willen eindeutig dokumentieren für den Fall, das Sie diesen nicht mehr selbstständig äußern können (z. B. aufgrund eines Komas). Häufig wird mit einer Patientenverfügung der Einsatz von lebenserhaltenden Maßnahmen geregelt. Angehörige dürfen und können diese Entscheidungen nicht für Sie treffen. Diese Verfügung sollten Sie deshalb regelmäßig mit Ihrem Arzt besprechen und Ihren Willen durch eine erneute Unterschrift bekunden.
✔ Finanzen im Pflegefall
Die Zeiten, in denen die Töchtergeneration die Pflege der Angehörigen im vollen Umfang übernehmen konnte, ist endgültig vorbei. Das liegt nicht nur an Berufstätigkeit der Frauen, fehlenden Mehrgenerationenhäuser, sondern auch an der Tatsache, dass dank medizinischen Fortschritts die Pflegezeit mit durchschnittlich acht Jahren weit länger ist als in der Vergangenheit. Der Betroffene ist auf fremde Hilfe angewiesen. Das erfordert enormen finanziellen Aufwand. Wenn man unvorbereitet ist, kann es sein, dass Kinder für einen aufkommen müssen.
✔ Vorsorgevollmacht
Nicht nur im Alter, auch aufgrund eines plötzlichen Notfalls oder Unfalls kann es sein, dass Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie eine oder mehrere Personen fest, die in einem solchen Fall in Ihrem Namen handeln dürfen. Dies betrifft z. B. bestehende Verträge, Immobilien- oder Bankangelegenheiten.
✔ Organspendeverfügung
Hier wird die Zustimmung oder Ablehnung eines Vorsorgenden in die Entnahme von bestimmten Organen oder Gewebe nach dem Tod festgehalten. Viele haben bereits einen Organspendeausweis ausgefüllt und ihren Willen diesbezüglich schriftlich festgehalten. Wichtig ist jedoch, das Zusammenspiel von Patientenverfügung und Organspendeverfügung zu verstehen: Es besteht die Möglichkeit, in der Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen, obwohl man gleichzeitig im Organspendeausweis eine Einwilligung in die Organspende dokumentiert hat.
✔ Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Es können viele Situationen auftreten, in denen vertrauliche Daten und medizinische Informationen, die eigentlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, an Dritte weitergegeben werden sollen. Verunglückt beispielsweise ein junger Erwachsener bei einer Spritztour mit dem Auto oder Motorrad, werden die Eltern bei der Ankunft im Krankenhaus als erstes nach der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht gefragt. Wenn sie diese nicht vorlegen können, erhalten sie keine Auskunft.
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