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Tarifrunde der Länder 2026

Am 14. Februar 2026 endete die Tarifrunde 2025/2026 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder. Die Tarifpartner haben sich auf einen Tarifabschluss für die rund 860.000 Beschäftigten der Länder verständigt, der insgesamt eine Entgeltsteigerung in Höhe von mindestens 5,9 Prozent in drei Schritten vorsieht. Die Laufzeit beträgt 27 Monate.

Die beteiligten Parteien

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der bis auf Hessen alle Bundesländer angehören, setzt sich für die Wahrung der Arbeitgeberinteressen ein. Die Seite der Arbeitnehmer wird durch die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vertreten. Das sind der dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di.

Zeitplan und Forderungen

Die Gewerkschafen forderten ursprünglich eine Gehaltserhöhung von sieben Prozent mit einem Mindestbetrag von 300 € bei einer Laufzeit von einem Jahr. Hierüber wurde in drei Tarifrunden verhandelt, die am 3. Dezember 2025, 15. und 16 Januar sowie vom 11. bis 14.Februar 2026 stattfanden.

Ergebnisse der TV-L Tarifrunde

TV-L-Gehaltserhöhung 2026, 2027 und 2028

Die vereinbarten Entgeltsteigerungen verteilen sich auf drei Zeitpunkte.

1. April 2026: 2,8 Prozent mehr Gehalt

Seit dem 1. April 2026 steigen die Tabellenentgelte im TV-L um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Die Mindeststeigerung kommt insbesondere Beschäftigten zugute, bei denen die prozentuale Erhöhung unter 100 Euro liegen würde.

1. März 2027: Weitere 2,0 Prozent

Zum 1. März 2027 ist eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,0 Prozent vereinbart. Für die Entgeltgruppe 1, Stufe 2, gilt ein abweichender Erhöhungszeitpunkt bereits zum 1. Januar 2027.

1. Januar 2028: Weitere 1,0 Prozent

Der dritte Erhöhungsschritt folgt zum 1. Januar 2028. Die Tabellenentgelte steigen nochmals um 1,0 Prozent. Durch die aufeinanderfolgenden Erhöhungen ergibt sich eine Gesamtsteigerung von rund 5,9 Prozent. In Fällen, in denen die Mindeststeigerung von 100 Euro greift, kann der Gesamtzuwachs höher ausfallen. Die Entgeltregelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2028.

Fachliteratur zum Tarifrecht

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