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Verteidigungsministerium plant verpflichtende Reserveübungen

Das Bundesministerium der Verteidigung will verpflichtende Reserveübungen wieder einführen. Grundlage ist der Entwurf eines Reservestärkungsgesetzes, mit dem die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr langfristig gesichert werden soll. 

Geplant sind regelmäßige Übungen für frühere Soldatinnen und Soldaten sowie ehemalige Wehrdienstleistende. Nach dem Referentenentwurf sollen Männer und Frauen, die weniger als ein Jahr freiwilligen Wehrdienst geleistet haben, bis zum 45. Lebensjahr zu Reserveübungen herangezogen werden können. Wer länger gedient hat oder als Berufs- beziehungsweise Zeitsoldatin oder Zeitsoldat in der Bundeswehr stand, soll bis zum Alter von 65 Jahren verpflichtet werden können. 

Vorgesehen sind Übungen von bis zu zwei Wochen jährlich oder alle zwei Jahre mit entsprechend längerer Dauer. Mit dem Gesetz verfolgt Verteidigungsminister Boris Pistorius das Ziel, die Reserve personell deutlich auszubauen. Bis Mitte der 2030er-Jahre soll die Bundeswehr nach den Planungen des Ministeriums auf 265.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten anwachsen.?Ende 2024 verfügte die Bundeswehr nach Angaben des Ministeriums über rund 60.000 beorderte Reservistinnen und Reservisten. Etwa 40.000 von ihnen nahmen jährlich an Übungen teil. 

Zugleich ist die Altersstruktur der Reserve ein Problem, denn rund ein Drittel der Reservisten ist älter als 50 Jahre. Der Entwurf verweist darauf, dass verpflichtende Übungen notwendig seien, um eine verlässliche Verfügbarkeit der Reserve sicherzustellen. Im Gesetzestext heißt es, die Bundeswehr müsse ihre personellen Fähigkeiten angesichts der sicherheitspolitischen Lage deutlich stärken.

Geplante Regelungen im Gesetzentwurf

Der Entwurf sieht vor, dass Reservistinnen und Reservisten unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend zu Reservedienstleistungen herangezogen werden können. Maßgeblich sind dabei Dauer und Art des früheren Wehrdienstes.?Außerdem enthält der Entwurf Regelungen zur Heranziehung, zu medizinischen Untersuchungen, zum Kündigungsschutz sowie zu Pflichten von Arbeitgebern während der Reservedienstleistung.?Die Bundesregierung will das Vorhaben Anfang Juli beschließen. Nach der Sommerpause könnte der Bundestag das Gesetz dann verabschieden.

Forderungen nach Abschaffung des Freiwilligkeitsprinzips

Die Debatte über verpflichtende Reserveübungen läuft bereits seit mehreren Monaten. Im April hatte sich der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), für verpflichtende Wehrübungen ausgesprochen. Laut ihm könne sich Deutschland „keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert“.?Bislang gilt bei Reserveübungen das sogenannte doppelte Freiwilligkeitsprinzip. Sowohl Reservistinnen und Reservisten als auch deren Arbeitgeber müssen einer Übung zustimmen. 

Nach Ansicht von Röwekamp führt das zu fehlender Planungssicherheit im Ernstfall.?Unterstützung erhielt der Vorstoß vom Präsidenten des Reservistenverbandes, Patrick Sensburg. Er sprach sich ebenfalls für die Abschaffung des doppelten Freiwilligkeitsprinzips aus, forderte jedoch zugleich einen besseren Kündigungsschutz. Durch verpflichtende Übungen dürfen keine Nachteile im Berufsleben entstehen. 

 Quellen:? https://www.berliner-zeitung.de/article/bundeswehr-pistorius-plant-rueckkehr-zur-reservepflicht-gesetzentwurf-10038850

 https://www.bmvg.de/resource/blob/6107412/3d3cf023dd1f7bc293a0ff17857f9d97/entwurf-gesetz-zur-staerkung-der-reserve-data.pdf

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