Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Übergangsfrist für Waffenbücher endet

  • Laut den Übergangsvorschriften des § 60a WaffG endet die Pflicht zur Führung von Waffenbüchern am 31.12.2021. Sollte der Nutzer kein Waffenbuch (in Papierform oder elektronisch) mehr führen wollen, muss er das Waffenbuch so abschließen, dass nachträglich keine Eintragungen mehr vorgenommen werden können.
  • Bedacht werden sollte dabei, dass die elektronischen Meldungen an das NWR weiterhin zwingend erforderlich sind und zum anderen die Waffenbehörde nur noch das NWR als alleiniges Bestandslistenkriterium hat. Da die Datenhoheit des NWR bei den Waffenbehörden liegt erfährt man bei Änderungen im Bestand des Händlers erst bei einer behördlichen Kontrolle vielleicht erst nach einigen Jahren davon.
  • Wer Waffenbücher abschließen will, kann auswählen, ob die Bücher noch selbst 10 Jahre aufbewahrt werden und dann der Waffenbehörde überlassen werden oder diese direkt der Waffenbehörde zu weiteren Verwahrung (30 Jahre) zukommen lassen.
  • Waffenbücher können nicht einfach entsorgt werden.

 

Alle weiteren Neuigkeiten und Informationen zum Waffenrecht finden Sie unter: Das deutsche Waffenrecht heute und morgen | WALHALLA Fachverlag

 

Ihre Vorteile

Kompetente Beratung durch
unseren Kundenservice

Versandkostenfreie
Bestellung ab 45 €

Kostenloser Praxistest
für Online-Dienste

Rechtssichere
Produkte

Zahlungsarten

Unser Kundenservice

Telefon: 0941 5684-0