Teilhabestärkungsgesetz: Auch Soldaten sollen profitieren

Die gesellschaftliche Sensibilität für das Thema PTBS hat zugenommen. Doch noch immer gibt es neben großen Wissenslücken gesetzliche Hürden und Versäumnisse.Zumindest ein Problem könnte mit dem neuen Teilhabestärkungsgesetz nun beseitigt werden.

Es ist wissenschaftlich belegt, dass der Umgang mit Tieren Menschen hilft, die unter psychischen Krankheiten leiden. Das gilt insbesondere auch für Soldatinnen und Soldaten, die als Folge ihres Einsatzes unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden. 

Bundeswehr soll Kosten übernehmen

Doch es ist nicht immer so, dass diese Hilfe den Betroffenen zukommt oder gar gesetzlich zusteht. Auch die Bundeswehr springt trotz Fürsorgepflicht nicht ein. In „Mission Seele“ fordert der DBwV daher im Rahmen der Aktion „Gemeinsam. Nicht einsam“, dass Therapien mit Therapiebegleithunden und Pferden in der Fläche angeboten und die Kosten von der Bundeswehr übernommen werden müssen.

Anschaffung eines Assistenzhundes soll günstiger werden

Ein erster Schritt auf diesem Weg ist der Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes, welcher aktuell im Bundestag diskutiert wird. Mit diesem sollen zumindest die Art und Qualität, was ein Assistenzhund leisten muss, besser geregelt werden. Damit ist auch indirekt die Kostenfrage verbunden, da der Markt durch unseriöse Anbieter mit übertriebenen Preisen in Schieflage ist. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Regelung, dass Assistenzhunde bezahlbarer werden und so mehr Menschen deren Anschaffung ermöglicht wird. 


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