Startchancen-Gesetz: Neue Aufgaben für Kitas und Jugendämter geplant
Der Bund will die frühe Förderung von Kindern verbessern. Vorgesehen sind verpflichtende Entwicklungsstandserhebungen und zusätzliche Unterstützung für benachteiligte Familien.
Entwicklungsstand von Vierjährigen erfassen
Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) will die Bundesregierung die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessern. Der Gesetzentwurf sieht vor, spätestens im Alter von vier Jahren den Sprach- und Entwicklungsstand aller Kinder verbindlich zu erheben. Neben sprachlichen Fähigkeiten sollen auch motorische, mathematische und sozial-emotionale Kompetenzen berücksichtigt werden.
Bei festgestelltem Förderbedarf sollen Kinder gezielte Unterstützung erhalten. Dafür sind zusätzliche Zeitkontingente für pädagogische Fachkräfte vorgesehen.
Zusätzliche Stellen für Kitas in schwierigen sozialen Lagen
Kindertageseinrichtungen mit besonders vielen sozial benachteiligten Kindern sollen zusätzliches Personal erhalten. Je nach Einrichtungsgröße sind 0,5 bis 1,5 Stellen vorgesehen, unter anderem für Sprachförderung und Kita-Sozialarbeit. Mindestens zehn Prozent der Einrichtungen eines Bundeslandes sollen davon profitieren.
Jugendämter sollen Familien gezielter erreichen
Auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen stärker eingebunden werden. Sie sollen insbesondere Familien unterstützen, deren Kinder bislang keinen Zugang zu frühkindlicher Bildung haben.
Für Jugendämter, Kita-Träger und Beratungsstellen könnten damit neue Anforderungen an die Zusammenarbeit, die Ansprache von Familien und die Organisation individueller Förderangebote entstehen.
Für die Umsetzung plant der Bund zwischen 2027 und 2034 Finanzhilfen von insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro. Das Gesetz soll stufenweise in Kraft treten.