Soldaten profitieren von Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Am 25. Oktober wurde die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst verkündet. Davon profitieren zunächst unmittelbar die Tarifbeschäftigten der Bundeswehr. Zugleich ist damit die künftige Besoldung der Soldatinnen und Soldaten abgesteckt.

Drei Prozent mehr. So viel forderte der Deutsche BundeswehrVerband im Vorfeld der Verhandlungen. Damit stand man fernab der Forderungen von ver.di und dbb mit 4,8 Prozent, sah sich aber in der Rolle des realistischeren Gestalters. Nun, nach Ende des Ringens, kann sich der DBwV bestätigt fühlen. Und es ist sogar ein wenig mehr geworden als ursprünglich gefordert. Insgesamt um 3,2 Prozent wird das Gehalt in allen Entgeltgruppen angehoben. Um 1,4 Prozent zum 1.4.2021 und um weitere 1,8 Prozent zum 1.4.2022.

Da es Usus ist, dass diese Ergebnisse auf die Beamten übertragen werden, können sich die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr somit ebenfalls auf mehr Geld im Portmonee freuen. Die Anpassungen werden zeitnah zu denen im TVöD erfolgen.

Gibt es weitere Corona-Prämien?

Da die Bundeswehr im Zug der Corona-Pandemie in vielen Gesundheitsämtern aushelfen musste, ist zudem damit zu rechnen, dass auch hier Zuschläge gezahlt werden.  

So erhalten Arbeitnehmer, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 in einer Gesundheitsbehörde überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt worden sind bzw. eingesetzt werden, eine weitere Corona-Sonderprämie als Einmalzahlung, die im Mai 2021 ausbezahlt wird. Die Höhe der Sonderprämie beträgt für jeden vollen Monat des Einsatzes 50 Euro. Zum 1. Mai 2022 wird es eine weitere Auszahlung dieser Sonderprämie geben, wenn der überwiegende Einsatz zur Bewältigung der Pandemie zwischen 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 erfolgen wird.