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Sachsen-Anhalt: Personalrechtliche Interessenvertretung in der Pandemie

Nun gibt es mit dem „Gesetz zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie für das Jahr 2022“ vom 3. März 2022 eine Nachfolgeregelung.

Es ermöglicht weiterhin Personalratsbeschlüsse mittels Umlaufverfahren bzw. Video- oder Telefonkonferenzschaltung.

Das Gesetz tritt zum 31.12.2022 außer Kraft.


Siehe dazu auch:

Landesrecht Sachsen-Anhalt - § 1 CoronaIntVertrG ST 2022 | Landesnorm Sachsen-Anhalt | § 1 | gültig ab: 15.03.2022 | gültig bis: 31.12.2022

Sachsen-Anhalt: Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie (Meldung vom 03.06.2021)

 

Weitere wissenswerte Informationen zum Personalvertretungsrecht finden Sie hier: Fokus Personalvertretungsrecht (fokus-personalvertretungsrecht.de)

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