Online-Antrag für Bayerisches Landespflegegeld ab jetzt auch mit ELSTER-Zertifikat

Das Bayerische Landespflegegeld kann ab sofort auch mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat online beantragt werden.

Damit Antragstellerinnen und Antragsteller für die Online-Beantragung ihre Identität bestätigen können, brauchen sie eine sogenannte BayernID. Die Registrierung dafür kann nun auch mit dem ELSTER-Zertifikat erfolgen. Bisher war dies nur mit aktivierter Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglich. Dafür ist aber zusätzlich ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit passender App nötig.

Die Online-Beantragung bietet laut dem Bayerischen Landesamt für Pflege im Gegensatz zur Antragstellung per Post einige Vorteile: Alle notwendigen Daten sind direkt im System. Das verkürzt die Bearbeitungszeit. Nach Absenden des Antrags erhalten Antragstellende außerdem sofort eine Vorgangsnummer, die auch als Eingangsbestätigung dient. Das fertig ausgefüllte Antragsdokument kann anschließend auch als PDF für die eigenen Unterlagen heruntergeladen werden. Und: Die Antragstellung ist auch noch direkt am 31. Dezember fristgerecht möglich.

Das Bayerische Landespflegegeld beträgt 1000 Euro jährlich und wird ab Pflegestufe 2 ausbezahlt. Es muss einmalig bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres, also bis zum 31.12., beantragt werden. Kann der Antrag nicht vollständig eingereicht werden, ist er zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.

Nach erfolgter Bewilligung ist eine erneute Antragstellung nicht nötig, der Antrag wirkt fort, solange er nicht zurückgenommen wird. Antragstellende müssen eine Kopie des Bescheides Ihrer Pflegekasse bzw. des Sozialhilfeträgers beilegen, aus der sich der Pflegegrad ergibt. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes reicht nicht. Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine Vollmacht oder eine Kopie des Betreuerausweises. Mehr Infos unter

Quelle: Landesamt für Pflege Bayern, PM vom 4.4.24