Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Mit einem neuen Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung will die Bundesregierung Hürden abbauen.
So wird beispielsweise die Verdienstgrenze für die Blaue Karte abgesenkt. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu ist zudem eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
- Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
- Potenzial: Neu ist eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.
„Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legen wir den Grundstein für ein modernes Einwanderungsland, das qualifizierte Zuwanderung nicht nur hinnimmt, sondern auch will“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Einige Neuerungen bereits ab November 2023
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Einige Regelungen des Gesetzes treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere ab März 2024 bzw. ab Juni 2024. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.
Auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland sind sämtliche Informationen zu den Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung abrufbar.
Quelle: Bundesregierung, Newsletter 27.10.2023
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