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Neue Schießstandsachverständigen-Verordnung in Nordrhein-Westfalen

Neu ist die Verordnung über die Anerkennung als Schießstandsachverständige des Landes Nordrhein-Westfalen Schießstandsachverständigen-AnerkennungsVO.

Das Landeskabinett in NRW hat eine neue Schießstandsachverständigen-Verordnung verabschiedet, die am 1. Dezember in Kraft trat. Die Verordnung besagt, dass nun auch die ehemals anerkannten Schießstandsachverständigen wieder der Erstabnahme und Regelüberprüfung von Schießsportstätten nachkommen können.

Bisher durften nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, sowie Personen, die auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen ausgebildet waren, die Anforderungen der Schießsportanlagen beurteilen und überprüfen. Im Zuge des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes wurde eine Öffnungsklausel für die Bundesländer geschaffen, die es ermöglicht, die Qualifikationsanforderungen für die Anerkennung als Schießstandsachverständiger sowie das Verfahren der Anerkennung selbst zu regeln.

Viele mit dem Waffenrecht Beschäftigte haben auf diese Verordnung gewartet, da sie richtungsweisenden Charakter für andere Bundesländer hat.

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