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Neue harmonisierte Kraftstoffkennzeichnungen in Europa

Rechtlicher Hintergrund

Wie die EU-Kommission mitteilt, geht die Initiative auf Art. 7 der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe von Oktober 2014 zurück und entspricht dem Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, der im November 2017 von der EU-Kommission verabschiedet worden ist.

Drei Gruppen von Etiketten

Die neuen Etiketten werden der EU-Kommission zufolge in drei Gruppen eingeteilt:

  • benzinartige Kraftstoffe
  • dieselartige Kraftstoffe
  • gasförmige Kraftstoffe

Eintrag auch im Fahrtenbuch bei neuen Fahrzeugen

Bei neueren Fahrzeugen werden die Etiketten auch im Fahrzeughandbuch erscheinen.

Quelle: Europäische Kommission Pressemitteilung vom 12.10.2018

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