Künstlersozialversicherung: Beitragssatz bleibt bei 4,2 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent – dank zusätzlichen Bundesmitteln.

Die Kultur- und Kreativbranche hat unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besonders gelitten. Um dem Rechnung zu tragen, wurden zusätzliche Bundesmittel in Höhe von knapp 84,6 Millionen Euro eingesetzt.

Dadurch bleibt die Künstlersozialabgabe im Jahr 2022 stabil bei 4,2 Prozent. Bereits im letzten Jahr wurden dazu zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 32,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

190.000 Mitglieder in der Künstlersozialversicherung

In der Künstlersozialversicherung sind selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gesetzlich kranken-, pflege- und rentenpflichtversichert. Die Versicherten tragen dabei die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst.

Die andere Hälfte wird zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte. Der Beitragssatz wird jährlich für das folgende Kalenderjahr festgelegt.


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