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Kosten für Pilotenausbildung bei der Bundeswehr

Kriegsdienstverweigerung

Ein Luftwaffenoffizier und Tornadopilot musste nun Ausbildungskosten in Höhe von 41.000 Euro zurückzahlen, weil er den Kriegsdienst verweigerte. Das Gericht (VG Augsburg, Urt. v. 26.07.2018 Au 2 K 17.1524) bestätigt die Rückforderung auch in der Höhe.

Grundsätzlich bestätigte das Gericht zwar, dass es sich bei dem Fall des Piloten um besondere Härte handelte, da es sich um eine Gewissensentscheidung handelt. Die Anwendung dieser Härteklausel setzt aber nicht voraus, dass außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung der grundsätzlich unbeschränkten Erstattungspflicht veranlassen.

Härteklausel

Zu beachten sei, dass die Härteklausel bloß den angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des grundrechtsgeschützten ehemaligen Soldaten einerseits und des Dienstherrn andererseits, eine Ausbildung zu finanzieren, die im zivilen Bereich mit erheblichen Kosten verbunden ist, ermöglicht.

Der Erstattungsbetrag darf also nicht höher sein als der Betrag, den der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Soldat dadurch erspart hat, dass die Bundesrepublik Deutschland den Erwerb von Spezialkenntnissen und Fähigkeiten, die ihm im späteren Berufsleben von Nutzen sind, finanziert hat.

Der Pilot kann auch nicht darauf bauen, dass ein ziviles Studium als Erstausbildung weitgehend bzw. jedenfalls teilweise durch seine Eltern oder über durchgereichte Kindergeldzahlungen finanziert worden wäre. Die „ersparten Lebenshaltungskosten“ lassen sich im Rückblick zwangsläufig nur generalisierend und pauschalierend, orientiert an den durchschnittlichen Kosten einer gleichwertigen Ausbildung bestimmen lassen.

Kosten bei der Lufthansa

Das Gericht verglich die Summe der Ausbildungskosten zudem mit der vergleichbaren Ausbildung bei der Lufthansa, die bei 100.000 Euro liegt und allein vom Auszubildenden getragen werden muss.

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