Hauptmann zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Spionage verurteilt

Ein ehemaliger Bundeswehroffizier wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er wegen Spionage für Russland überführt worden war.

Der 54-jährige Mann hatte über einen längeren Zeitraum hinweg sensible Informationen an das russische Generalkonsulat in Bonn sowie die russische Botschaft in Berlin weitergeleitet. Seine Handlungen wurden als schwere Gefährdung der deutschen Sicherheitsinteressen eingestuft.

Hintergrund der Tat

Der Verurteilte, der zuletzt im Beschaffungsamt der Bundeswehr tätig war, hatte Zugriff auf eine Vielzahl vertraulicher Informationen. Unter den Geheimnissen befanden sich vor allem militärisch sensible Angaben, die Russland einen Vorteil verschaffen sollten.

Motiv und Geständnis

Im Laufe des Prozesses gestand der ehemalige Offizier seine Taten. Er erklärte, er habe aus Angst vor einer nuklearen Eskalation des Ukraine-Kriegs gehandelt. Diese Angst habe ihn dazu getrieben, Informationen an Russland weiterzugeben, in der Hoffnung, dadurch zur Deeskalation beizutragen. Während des Prozesses zeigte er Reue und bezeichnete seine Handlungen als den größten Fehler seines Lebens. Seine Kooperationsbereitschaft und sein Geständnis wirkten sich strafmildernd aus. Hätte er dagegen nicht nur Dienst- sondern auch Staatsgeheimnisse verraten, wäre die Haft länge rausgefallen.