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Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur

Anpassung der Besoldung

Am 3. Juli hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz“ so der auch dieses Mal kaum weniger sperrige Titel des Gesetzes. Das Artikelgesetz beinhaltet hauptsächlich Anpassungen der Besoldungsordnung des Bundes. Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte können sich also erneut auf mehr Geld im Portemonnaie freuen.

BMVg lobt Entwurf

Geradezu überschwänglich lobt das BMVg auf seiner Homepage den Gesetzesentwurf als „klaren Erfolg auf dem Weg der Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“, räumt aber auch ein, dass es bis zur endgültigen Verabschiedung noch Änderungen am Entwurf geben wird.

Diese dürften dann aber sicherlich nicht zum Nachteil der Soldatinnen, Soldaten, Beamtinnen und Beamten ausfallen. Die Interessensvertretungen der Angehörigen der Bundeswehr wie VBB und DBwV haben schon angekündigt, im Sinne ihrer Mitglieder nachsteuern zu wollen.

Reform beim Trennungsgeld und Auslandsverwendungszuschlag

Zu den konkreten Maßnahmen gehört eine deutliche Anhebung des Auslandsverwendungszuschlags. Stellenzulagen, etwa im Bereich Marine oder IT werden ebenfalls angehoben. Auch für Pendler ändert sich etwas. Trennungsgeld kann künftig bereits sechs Monate vor dem Antritt der neuen Dienststelle bezogen werden (bisher drei Monate). Bei Auslandsverwendungen gilt ein Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung.

Neue Regelungen ab 2020

Die Bundeswehr erhofft sich mit dem Gesetz nicht nur mehr Zufriedenheit unter den bereits dienenden Soldaten, sondern möchte allgemein die Attraktivität für potentielle Bewerber steigern. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz Anfang 2020 in Kraft treten kann.

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