Förderung für Träger von Integrationskursen mit Kind

Im Januar 2022 startet das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“. Träger können nun eine Förderung beantragen.

Das Bundesprogramm soll zugewanderte Eltern bei der Kinderbetreuung während des Integrationskurses unterstützen.

Während die Eltern den Kurs besuchen, werden die Kinder von qualifizierten Fachkräften aus der Kindertagespflege in kindgerechten Räumen betreut. Möglich ist auch die Betreuung durch angehende Fachkräfte, die ihre Qualifikation tätigkeitsbegleitend erwerben.

Träger, die berechtigt sind, Integrationskurse durchzuführen, können seit dem 15. Oktober Förderanträge stellen.

Integrationskurs mit Kind: Eine Förderung ist in vier Modellen möglich

  • Modell 1: Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine fest angestellte und bereits qualifizierte Kindertagespflegeperson: Die Personalausgaben werden gefördert.
  • Modell 2: Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine fest angestellte Person, die während des Programms zur Kindertagespflegeperson qualifiziert wird: Es werden sowohl die Ausgaben für die Kindertagespflegeperson als auch für die Qualifizierung gefördert.
  • Modell 3: Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine selbständig tätige und bereits qualifizierte Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt: Die Förderung erfolgt pro Kind und Betreuungsstunde.
  • Einstiegsmodell: Die Beaufsichtigung erfolgt durch Honorarkräfte: Die Förderung erfolgt pro Kind und Unterrichtseinheit des Kurses. Dieses Modell soll den Wechsel in Modell 1, 2 oder 3 vorbereiten.

Das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ läuft von Januar 2022 bis Ende 2023. Weitere Infos erfahren Sie diesen Link.