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EU-Änderung zum Waffenrecht

Die EU-Innenminister haben sich in Luxemburg zu folgenden Änderungen geeinigt: Künftig müssen Schreckschusswaffen bei den Behörden registriert, der Waffenhandel im Internet besser kontrolliert werden und die Staaten müssen sicherstellen, dass sich Dekowaffen nicht mehr zu richtigen Waffen umbauen lassen. Allerdings sind die Pläne, das Waffenrecht zu verschärfen, sehr umstritten. Polen und Tschechien lehnen die Auflagen ab - die EU-Kommission fordert hingegen noch härtere Maßnahmen.

Deutschland rüstet auf

Der „kleine Waffenschein“ nimmt in Deutschland an Erwerben deutlich zu, man könnte auch regelrecht von einem Boom sprechen. Mehr als 21.000 kleine Waffenscheine wurden von Ende November letzten Jahres bin Ende Januar diesen Jahres ausgestellt.

Der Grund: Viele Bürger fühlen sich nach den Terroranschlägen und Übergriffen sicherer mit Schreckschusspistolen, Pfefferspray und Co. Auch die Nachfrage nach freien Abwehrmitteln ist enorm gestiegen. Hierzu zählen CS-Reizgas, Pfefferspray, spezielle blendende Taschenlampen und Schreckschusspistolen. Experten sind allerdings der Meinung, dass diese freien Abwehrmittel letztendlich nicht zu mehr Sicherheit, sondern auf großen Veranstaltungen zu Ausschreitungen führen werden. Somit fordern Politiker den Besitz und die Nutzung mit höheren Auflagen zu versehen.

Eine Maßnahme davon wäre, den Kauf und den Besitz von Abwehrmitteln, wie Schreckschusswaffen, aber auch Pfefferspray erlaubungspflichtig zu machen. Jedoch sind Waffenexperten skeptisch gegenüber diesen Auflagen. Sie befürchten, dass ein Verbot den illegalen Waffenhandel nur noch mehr ankurbelt. Nun wird ermittelt wie sehr sich der Kauf von Abwehrmitteln in den letzten zwei Jahren verstärkt hat und welche Konsequenzen darauf folgen sollen.

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