Erschwerung der Einbürgerung für „Identitätstäuscher“

Laut eines Gesetzesentwurfs des Bundesinnenministeriums soll für Zuwanderer, die bei der Einreise falsche Angaben zum Namen oder Herkunftsland gemacht haben, die Einbürgerung deutlich erschwert werden.

Normalerweise muss ein Ausländer acht Jahre in Deutschland gelebt haben, bevor er einen deutschen Pass beantragen kann. Hat ein Zuwanderer diesen Zeitraum unter falscher Identität in Deutschland gelebt, sollen diese acht Jahre nicht angerechnet werden.

Der Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, bestimmt auch, dass Betreffenden eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die anschließende (unbefristete) Niederlassungserlaubnis vorenthalten werden soll. Beide Erlaubnisse sind Voraussetzung für eine Einbürgerung.

Grund für ein solches Vorgehen ist, dass sich zum einen die Chancen auf Schutz in Deutschland für Asylbewerber je nach Herkunftsland gravierend unterscheiden. Zum anderen ist bei Unkenntnis des Heimatlandes und fehlenden Papieren eine Abschiebung fast nicht möglich.

Auch Auswirkungen auf Kinder möglich

Die geklärte Identität und Staatsangehörigkeit der Eltern soll in Zukunft auch Voraussetzung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit in Deutschland geborener Kinder bis zu fünf Jahren werden. Dabei sollen Ausnahmen gelten, falls ein Kind sonst staatenlos werde und wenn es ein deutsches Elternteil habe.

Bislang erhalten in Deutschland geborene Kinder zweier ausländischer Elternteile in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft ab Geburt, falls ein Elternteil acht oder mehr Jahre in Deutschland lebt.

Quelle:  https://www.tagesschau.de/inland/bundesinnenministerium-einbuergerung-101.html


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