Elterngeld-Reform: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen und weniger Bürokratie: Diese Verbesserungen soll es ab 01.09.2021 geben.

Eltern soll durch Elterngeld, ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus, der Eltern unterstützt, die beide parallel in Teilzeit arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder ermöglicht werden.

Partnerschaftsbonus: Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Statt 30 Wochenstunden dürfen Eltern während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit künftig 32 Wochenstunden arbeiten.

Auch beim Partnerschaftsbonus, bei dem beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten, wird die zulässige Anzahl der Wochenstunden angehoben: von 25-30 Stunden pro Woche auf 24-32.

Nachweise über die erbrachte Arbeitszeit müssen Eltern künftig nur im Ausnahmefall vorbringen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Basiselterngeld: Zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen

Eltern erhalten künftig bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld, wenn das Kind sechs Wochen oder früher vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommt:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Verwaltungsvereinfachungen: Weniger Bürokratie

Von den Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren sollen nicht nur die Eltern, sondern auch die Elterngeldstellen.

Das umfasst u. a. die Einnahmen von Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften, die auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt werden. Mit der neuen Regelung kann sich der Antragsteller entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden.

Finanzierung

Künftig sollen nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro (bisher: 500.000 Euro) oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Der Ratgeber „Finanzielle Hilfen für junge Familien“ informiert umfassend, welche finanzielle Unterstützung Eltern in Anspruch nehmen können.