Drittes Geschlecht: Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Danach sollen die Geschlechterangaben „männlich“ und „weiblich" im Geburtenregister um „divers" für intersexuelle Personen ergänzt werden. Wie die Bundesregierung mitteilt, können Neugeborene dann mit dieser dritten Geschlechtsoption ins Geburtenregister eingetragen werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Prof. Dr. Günter Krings, erklärt hierzu: „„Der (…) dem Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf soll neben den bestehenden drei Varianten „weiblich", „männlich", „ohne Angabe" die Möglichkeit schaffen, für intersexuelle Personen das Geschlecht als „divers" zu beurkunden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Vorgaben der Entscheidung bis Ende dieses Jahres umzusetzen. Deshalb war es notwendig, das Gesetz auf einschlägige Regelungen zu beschränken und es nicht mit einer Reform des Transsexuellenrechts zu verknüpfen.““

Der Gesetzesentwurf folgt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16).

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes