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Bundesverteidigungsministerium darf Positionsdaten des Tenders „Rhein” geheim halten

Nun gab es dazu jüngst ein Verfahren am Verwaltungsgericht Köln zu den Geodaten. Der Kläger, ein freier Journalist, forderte, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Positionsdaten offenlegen soll. Und dies, obwohl das Schiffstagebuch Verschluss-Sache ist. Seine Klage richtete sich gegen das BMVg, weil sich dieses weigerte, die Geodaten herauszugeben.

Geheimhaltungsbedürftigkeit besteht weiter

Das Gericht bestätigte die Sichtweise des BMVg: Mit den Daten könnten sich auch Hinweise auf die Positionen anderer Schiffe des europäischen Marineverbandes ergeben. Und dies berge die Gefahr terroristischer Angriffe auf die Kriegsschiffe. Die Operation „Sophia” sei zwar beendet: Dennoch bestehe die „Geheimhaltungsbedürftigkeit” weiter, weil der Einsatz „Sophia” von der aktuellen, ähnlichen Mission „Irina” weitergeführt werde.

Rückschlüsse aus Geodaten vermeiden

„Aus der Kenntnis der Geokoordinaten (einschließlich Kurs und Geschwindigkeit) ließen sich Rückschlüsse über die Operationsführung zur Schleuserbekämpfung im südlichen und zentralen Mittelmeer und der Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegenüber Libyen, über die Patrouillengebiete der Einsatzkräfte (z.B. Zeit und Ort der Aufklärung in Vorbereitung anderer militärischer Aktivitäten) sowie die Fähigkeiten der Schiffe der Deutschen Marine ableiten”, so das Verwaltungsgericht Köln in einer Pressemitteilung.

Quellen: juris.de, presseportal.de

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