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Bundestag beschließt Heizkostenzuschuss

Einen einmaligen Zuschuss von 135 Euro sollten Wohngeldbezieher, die allein leben, zu ihren Heizkosten ursprünglich erhalten. So zumindest sah es der Plan der Bundesregierung vor, die damit die erhöhte finanzielle Belastung für wohngeldberechtigte Haushalte abfedern wollte (nachzulesen hier)

Zuschuss in doppelter Höhe für Wohngeldempfänger sowie Studierende und Auszubildende

Aufgrund der weiter drastisch steigenden Energiekosten (Heizöl, Gas und Fernwärme) wurde der geplante Zuschuss nun allerdings verdoppelt. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält einmalig 270 Euro, ein Zweipersonenhaushalt 350 Euro. Pro weiteren Mitbewohner gibt es noch einmal 70 Euro. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 17. März 2022, beschlossen.

Auch der Zuschuss für Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfe erhalten, fällt mit pauschal 230 Euro doppelt so hoch aus wie zunächst geplant.

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